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Frage von Heinz B. •

Frage an Frank Tempel von Heinz B. bezüglich Gesundheit

Warum wird das Defizit bei den Krankenkassen nicht mit der erhobenen Mehrwertsteuer für die Medikamente ausgeglichen. In einigen EU Ländern wird auf Medikamente keine Mehrwertsteuer erhoben. Oder ist eine Beitragserhöhung der einfachste Weg?

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Sehr geehrter Herr Bergner,

eine zweckgebundene Verwendung der Arzneimittelmehrwertsteuer hat durchaus ihren Charme. Aber erstens ist es ja für die Krankenkasse egal, aus welchem Steuertopf das Geld stammt und zweitens werden zweckgebundene Steuern erfahrungsgemäß eben doch zum Spielball der Haushälter, da es kein Gesetz gibt, das die "Fremdverwendung" verbietet. Als Beispiel kann die Öko-Steuer genannt werden.

Wir haben daher ein anderes Konzept entwickelt. Erstens fordern wir eine ermäßigte MwSt. mind. für alle erstattungsfähigen Arzneimittel (7%) und umgehen damit den Umweg Steuer eintreiben und wieder für die GKV ausgeben. Zweitens haben wir einen Vorschlag erarbeitet, wie das Defizit der GKV, das ja einerseits politisch gewollt ist und andererseits krisenbedingt vergrößert wurde, schnell ausgeglichen wird. Hier fordern wir reelle Beiträge für ALG II - BezieherInnen (siehe Antrag "Versicherte in der Krise schützen") von Seiten der BA und einen Steuerausgleich für krisenbedingte Ausfälle. Damit könnte das Defizit der Krankenkassen ausgeglichen und so Zusatzbeiträge verhindert werden.
Längerfristig verfolgen wir unser Konzept der Solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Sie sieht eine Einbeziehung aller Einkommensarten und -höhen vor. Niemand darf sich dann mehr aus der Solidarität verabschieden, gerade wenn er/sie viel Geld verdient oder ihr/sein Geld aus Kapitalerträgen, Immobilien oder Erbschaften verdient. Das Solidarsystem finanziert daraus alle medizinisch notwendigen Leistungen für alle Menschen, die Privaten Versicherungen können Verträge über Zusatzleistungen abschließen. Mit diesem Konzept könnte, nach der von uns geforderten Abschaffung aller Zuzahlungen incl. Praxisgebühr, des Sonderbeitrages von 0,9% für Versicherte und der Leistungseinschränkungen z.B. infolge des GKV-Modernisierungsgesetzes, der Beitragssatz in Höhe von ca. 10% festgelegt werden. Die GKV wäre damit defizitfrei finanziert.

Link zum Antrag: "Versicherte in der Krise schützen"
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/004/1700495.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Krüger