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Frank Sürmann
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Frage von Jennifer P. •

Frage an Frank Sürmann von Jennifer P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Sürmann,

wenn man unberücksichtigt lässt, dass Mitarbeitern/innen von kirchennahen Einrichtungen (z.B. Diakonie, Caritas) Grundrechte vorenthalten werden (z.B. das Streikrecht - Art. 9 Abs. 3 GG) gibt es ein weiteres Problem des sogenannten "Dritten Wegs":

Der "Dritte Weg" wird aktiv als Wettbewerbsstrategie genutzt um sich gegenüber sozialwirtschaftlichen Konkurrenten, die nicht kirchennah sind, Vorteile zu verschaffen.

-> http://www.boeckler.de/38555_40601.htm (2. Absatz)

Meine Frage: Sehen Sie es als gerechtfertigt an, dass kirchennahe Einrichtungen solche Vorteile nutzen dürfen?

Freundliche Grüße

Jennifer Pfeifer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Pfeiffer,

Die Diakonie und die Caritas sind nicht nur die größten Arbeitgeber Deutschlands, sondern spielen auch eine wichtige Rolle bei der Erbringung unverzichtbarer sozialer Leistungen in Hessen und in Deutschland. Darüber hinaus haben die Kirchen eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. In Artikel 140 des Grundgesetzes ordnen und verwalten Religionsgemeinschaften „ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“. Das heißt die Kirchen haben auf der Grundlage des Grundgesetzes eine besondere ver- fassungsrechtliche Position, die es grundsätzlich zu respektieren gilt.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat allerdings zu einer erneuten Diskussion innerhalb der Kirchen geführt. Die Kirchen haben in der Frage des „Dritten Wegs“ bereits 2008 eingelenkt und das Lohnniveau an das des TVöD angepasst. Gleichwohl hat das BAG in seiner letzten Grundsatzentscheidung das kirchliche Streikverbot aufrecht erhalten und für rechtens erklärt.

Sicherlich halten wir aus Sicht der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag eine weitere Anpassung bzw. Öffnung für Arbeitnehmerrechte im Dritten Weg nicht nur für ausgeschlossen, sondern für wünschenswert. Allerdings kann man Kirchen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen auch nicht pauschal mit jedem anderen wirtschaftlich tätigen Unternehmen vergleichen. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit eine Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft ver.di gegen das bereits genannte Urteil des BAG. Ich sehe der verfassungsgerichtlichen Entscheidung mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Sürmann, MdL