Frage von Saskia S. • 23.08.2023
Antwort von Frank Steinraths CDU • 05.10.2023
Die Frage nach dem AfD- Verbot ist aus meiner Sicht eine rechtlich nicht einfach zu beantwortende Frage
Die Frage nach dem AfD- Verbot ist aus meiner Sicht eine rechtlich nicht einfach zu beantwortende Frage
Zu Ihrer ersten Frage möchte ich ausführen, dass der Schutz der Meinungsfreiheit und die Wahrung demokratischer Grundwerte immer an erster Stelle stehen.
Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.
Ich selbst verwende keine Sonderzeichen um sprachlich zu gendern. Die deutsche Sprache spricht alle Menschen und Geschlechter in seiner Pluralform an.