Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen und wenn ja wie?
Sehr geehrte Frau. S.,
zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Frage bedanken, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
Als Partei, die die Rechtsstaatlichkeit und die Prinzipien des Grundgesetzes hochhält, müssen wir diesem Umstand Rechnung tragen und uns jeder Form von Extremismus konsequent entgegenstellen. Wir stehen zu unserem Grundgesetz und den damit verbunden Werten.
Allerdings ist die Frage nach dem AfD- Verbot aus meiner Sicht eine rechtlich nicht einfach zu beantwortende Frage. Grundsätzlich möchte ich betonen, dass die CDU als demokratische Partei die Meinungsvielfalt und das Recht auf politische Betätigung respektiert und schützt. Ein Parteiverbot sollte immer das letzte Mittel sein und nur dann in Betracht gezogen werden, wenn eine Partei nachweislich und schwerwiegend gegen die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstößt. Dabei sind die Hürden, die es für ein Parteiverbot in Deutschland gibt sehr hoch. Prinzipiell gilt: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach deren Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Allerdings genügt, nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die alleinige Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen nicht für eine solches Verbot. Hierzu müssen noch eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung hinzukommen, auf deren Abschaffung die Partei zielt sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
Im letzten Jahr wurde die AfD deutschlandweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz eingestuft, nachdem bereits zuvor die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die Einstufung der AfD als Verdachtsfall hängt mit der teils offen gelebten rechtsextreme Ausrichtung vieler ihrer Mitglieder und Funktionäre zusammen. In den Reihen der AfD wurden wiederholt Personen identifiziert, die rechtsextreme Positionen vertreten, oder Verbindungen zur rechtsextremen Szene haben. Dies widerspricht nicht nur unseren Werten und Grundsätzen, sondern stellt zudem eine ernstzunehmende Gefahr für die Stabilität in unserer Gesellschaft sowie für unsere Demokratie dar. Die politische Ausrichtung der AfD sollte daher keinerlei Spielraum in der politischen Landschaft unseres Landes haben.
Darüber hinaus ist es wichtig zu erwähnen, dass die AfD immer wieder Verschwörungstheorien verbreitet und diese als politische Argumente einsetzt. Derartige Verschwörungstheorien untergraben das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und sorgen für eine Spaltung der Gesellschaft. Als CDU setzen wir uns für eine auf Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Politik ein.
Die Beurteilung, ob eine Partei und in diesem Fall die AfD, allerdings die Kriterien für ein Verbot erfüllt, treffen am Ende nicht die Parteien. Die Zuständigkeit obliegt den zuständigen Sicherheitsbehörden und letztendlich dem Bundesverfassungsgericht. Eines solche Prüfung sollte in aller Sachlichkeit und Neutralität erfolgen, ohne politische Vorurteile. Es ist wichtig, dass dieses Verfahren transparent und rechtsstaatlich korrekt abläuft, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewährleisten.
Abschließend ist es mir wichtig zu betonen, dass ein Parteiverbot leider nicht zwangsläufig dazu führt, dass die extremistischen Kräfte dahinter verschwinden. Meist finden Sie dann an anderer Stelle statt, die eine Beobachtung deutlich schwieriger gestalten. Aus diesem Grund ist eine genaue Abwägung notwendig.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr
Frank Steinraths