Frage an Frank Steffel von Günter H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,
als CDU-Kandidat müßten Sie die längerfristigen Absichten des für den Posten des Finanzministers vorgesehenen Wissenschaftlers, Professor P. Kirchhof, gut kennen. Zu seinem Konzept gehört, daß alle steuerlichen Ausnahmetatbestände abgeschafft werden.
Meine Frage ist, ob zu diesen Ausnahmetatbeständen auch die Pauschbeträge für Behinderte bei der Einkommensteuer zählen werden. Diese sollen den durch die Behinderung bedingten Mehrbedarf zumindest teilweise ausgleichen und können z.B. bei Hilflosen und Blinden nicht durch geringfügige Anhebungen des Grundfreibetrages ausgeglichen werden.
Eine Anregung hätte ich noch:
Bei Hartz4 wurde bisher von den Betroffenen sehr schnell, bürokratisch und auch chaotisch gefordert, jedoch kaum gefördert. Das sollte bei der Steuerpolitik in anderer Reihenfolge geschehen: zuerst müssten alle dubiosen Abschreibungsmöglichkeiten abgeschafft werden. Wenn dann alle den ungetricksten Steuersatz auch wirklich zahlen, wäre auch wieder Geld in der Steuerkasse. Danach könnte bei Bedarf auch über Veränderungen bei Kilometerpauschale usw. entschieden werden.
Mit freundlichen Grüssen
Günter Heydt
Lieber Herr Heydt,
die Abschaffung von Pauschbeträgen für Behinderte ohne entsprechenden Ausgleich halte ich für völlig undenkbar.
Mit Ihrer Anregung haben Sie völlig recht. Das Schließen von Steuerschlupflöchern führt nicht nur zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern auch zu mehr Steuereinnahmen. Ich halte dies übrigens auch für eine moralische Frage.
Viele Grüße
Ihr Frank Steffel