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Frank Steffel
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Frage von Stefan R. •

Frage an Frank Steffel von Stefan R. bezüglich digitale Infrastruktur

Sehr geehrter Herr Steffel,

Gemäß Ihrer früheren Antwort liegt Ihnen viel an einer guten Prüfung von schädigenden Einflüssen der Mobilfunkstrahlung auf Gesundheit und Umwelt. Würden Sie sich für die Einführung und Bewahrung strahlungs-armer "weißer Zonen" einsetzen, um der wachsenden Anzahl von Allergikern die Wahl eines für sie gesunden Wohnortes zu ermöglichen, und um jedem Menschen eine individuelle Freiheit zur persönlichen Gesundheitsvorsorge zu bewahren?
https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/soll-es-ein-recht-auf-mobilfunk-geben.html#topPosition

Nachdem sich immerhin Palm-Beach in den USA ganz vom 5G-Netzausbau befreien konnte
https://stateofthenation2012.com/?p=113333 und die dortige Bevölkerung (hochgradig Milliardäre) sich nun vor der Strahlenexposition aus neuen Funkmasten verschonen konnte: Wäre es nicht sinnvoll, auch hierzulande Gemeinden eine Chance zu geben, sich vor dem Ausbau zu befreien, solange Festnetz und eine mobile Notruf-Versorgung sichergestellt ist und ein weiterer Funk-Ausbau demokratisch abgelehnt wird?
Dies wünschen einige Gemeinden, sind aber hilflos, weil eine gemeindliche Verhinderungsplanung von den Netzbetreibern nicht akzeptiert wird. Angesichts der auch gerichtlich festgestellten fehlenden Vorsorgekomponente unserer Grenzwerte ist die Umsetzung des Minimierungsgebotes umso wichtiger, kann aber vielerorts gar nicht optimal erfolgen.

Wie stehen Sie zu der Idee, dass sich Regionen und Gemeinden für Erhalt und Etablierung strahlungsarmer Zonen bewerben können? Analog wie bei "Luftkurort" und dem "Bad"-Status, (oder analog zur Option auf Bahnreisen für Handy- oder Ruhe-Abteil)? Wäre es nicht sogar noch wichtiger, insbesondere für reine Wohngebiete eine derartige Option vorzusehen?

Besteht inzwischen ein Bewusstsein dafür, dass solche weißen Zonen einen starken Wertzuwachs erfahren werden, wegen ihrer extremen Seltenheit und dem steigenden Bedarf?

Könnte man nicht sogar von einem neuen Wertschöpfungspotential sprechen, angesichts der zunehmenden Knappheit solcher weißen Flächen, und einen Nachfrage-Boom in der Zukunft antizipieren?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reich,

für Ihre Frage über das Portal "Abgeordnetenwatch" danke ich Ihnen und antworte gerne:

Der Ausbau der Mobilfunknetze und die Einführung des 5G-Standards sind aktuell eines der beherrschenden Themen in der politischen Diskussion. Viele Zuschriften und Petitionen sowie eine erhebliche Medienresonanz haben verdeutlicht, dass in der Öffentlichkeit ein großes Informationsbedürfnis beim Thema Mobilfunk besteht. In Teilen der Bevölkerung nehme ich auch Sorgen vor dieser neuen Technik wahr, die zu mangelnder Akzeptanz und damit zu einer Verzögerung des Ausbaus führen kann. Nicht selten macht sich diese Besorgnis an möglichen gesundheitlichen Wirkungen der mit dem Mobilfunk verbundenen elektromagnetischen Felder fest.

Mit der Mobilfunkstrategie hat sich die Bundesregierung vorgenommen, diese Sorgen ernst zu nehmen und den Mobilfunk-Netzausbau unter Wahrung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durchzuführen.

Dazu werden wir das bisherige Schutzniveau uneingeschränkt aufrechterhalten und prüfen, ob Vorkehrungen mit Blick auf einzelne technische Innovationen angepasst werden müssen. Zeitnah werden wir dafür sorgen, dass die für Basisstationen größerer Leistung etablierten Grenzwerte auch auf die in Zukunft vermehrt eingesetzten Kleinzellen angewendet werden.

Zu den Fragestellungen hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkungen wird das Bundesamt für Strahlenschutz beitragen. Ziel in diesem Bereich ist die Aufklärung der Bevölkerung, damit zwischen wissenschaftlich fundierten Fakten und falschen Behauptungen besser unterschieden werden kann.

Bei Anlagen, deren Betrieb einer Standortbescheinigung bedarf, werden die Grenzwerte außerhalb der Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen eingehalten. Dazu überprüft die Bundesnetzagentur vor dem Ausstellen der Standortbescheinigung, ob sich der Sicherheitsabstand im vom Betreiber kontrollierbaren Bereich befindet. Für die Einhaltung der Sicherheitsabstände ist der Betreiber verantwortlich. Die Bundesnetzagentur kann bei solchen Anlagen vor Ort die Einhaltung der in der Standortbescheinigung festgelegten Werte überprüfen. Durch regelmäßig vorgenommene Messreihen ist die Wirksamkeit des Standortverfahrens dokumentiert. Bei den Kleinzellen wird meist keine Standortbescheinigung benötigt; die aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gebotenen Sicherheitsabstände, die bei einer einzelnen Sendeanlage ca. 30 cm (!) erreichen können, sollen durch Montage in größerer Höhe (deutlich oberhalb der von Menschen erreichbaren, also etwa auf einer Straßenlaterne) oder in einer Ummantelung (zum Beispiel innerhalb einer Litfaßsäule) gewährleistet werden.

Konkret zu Ihren Fragen:

Aufgrund der u.a. durch das Bundesamt für Strahlenschutz sowie die Bundesnetzagentur umfangreichen Sicherheitsauflagen ist eine Einrichtung „weißer Zonen“ oder auch die von Ihnen angesprochene Berücksichtigung „strahlungsarmer Zonen mit besonderem Entwicklungspotenzial“ nicht zwingend.

Bei der Etablierung des 5G-Netzes stehen Forderungen nach flächendeckender Netzkapazität sowie Abdeckung praktisch aller bundesweiter Räume den Forderungen der Gegner dieses Zustandes gegenüber. In einem Rechtsstaat gibt es dafür alle Mittel der juristischen Auseinandersetzung, sollte eine derartige überhaupt notwendig werden.

Der Diskussionsprozess – auch der parlamentarische - wird auch künftig Raum für jegliche Meinungsäußerung lassen. Auch Sie sind herzlich eingeladen, an diesem Diskussionsprozess weiterhin teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
F. S.