Frage an Frank Steffel von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Steffel
Vielen Dank für Ihre Antwort, aber sie beantwortet nicht meine Fragen. Die Pressemeldungen sind mir bekannt, aber auch aus dem Link kann ich keine Adressen, bzw. Mailadressen entnehmen, die entsprechende Meldungen annehmen.
Macht es nicht mehr Sinn, wenn Kontaktmöglichkeiten genannt und veöffentlicht werden, damit verantwortungsbewusste Bürger Fundsachen aus sozialen Netzen gezielt melden können?
Warum sollen ALLE Nutzer in den Foren überwacht werden können, wenn verantwortungsbewusste Bürger derartige Beiträge melden würden?
Warum wird immer bekannt gegeben, dass es „Einzeltäter“ waren? Hinter denen, die die Tat ausgeführt haben, steht i. d. Regel eine Gruppe, bzw. ein Netzwerk. Ich erinnere nur an die Ermittlungen, bis man endlich für die Taten die NSU ermittelt hatte, deren Hintergrund vermutlich immer noch nicht aufgeklärt ist.
Sollten nicht alle Parteien im Bundestag für Hassverbrechen und für Beiträge, die zu Hassverbrechen anstiften könnten, höhere Mindeststrafen verabschieden?
Sollten nicht auch Innenminister der Länder ein verstärktes Augenmerk über richterliche Entscheidungen haben, damit entsprechende Staatsanwaltschaften motiviert werden weitere Rechtsmittel einzulegen?
Es gibt bei der Polizei & Gerichten AfD- Mitglieder mit eindeutig rechter Gesinnung, die neben deren Politiker offen ihre extrem-rechte Politik öffentlich im Wahlkampf äußern. Kann das die Ursache sein, dass dadurch das Vertrauen in die Parteien schwindet, zumal manche trotz der Äußerungen immer noch im Bundestag oder in den Landtagen sitzen?
Sehr geehrte Frau U.,
für Ihre Nachfrage über das Portal Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen und antworte Ihnen wiederum gerne:
Entsprechende Meldungen nehmen in Deutschland zuallererst Polizei und Staatsanwaltschaften entgegen. Polizeidienststellen, aber auch die Notrufnummer bei brisanten, aktuellen Gefahrenlagen im öffentlichen Raum, sind Ansprechpartner.
Die Erreichbarkeiten erhält man über die lokalen Behörden und Dienststellen. Staat und Bürger arbeiten hier bereits gut zusammen. Daher wird schon heute eine hohe Anzahl derartiger Beiträge erkannt und verfolgt.
Die Sicherheitsbehörden und die Staatsanwaltschaften prüfen und verfolgen jede Spur - ob Einzeltäter oder Gruppe und Netzwerk. Aber diese Vorgänge benötigen ihre Zeit.
Bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz wird der Bund eine stärkere Rolle einnehmen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat mehrere Gesetzesvorhaben präsentiert - darunter die Meldepflicht für Hass im Internet und ein besserer Schutz, z.B. auch von Kommunalpolitikern. Das Bundeskriminalamt wiederum soll zentrale Aufgaben übernehmen. Die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern brauchen die notwendigen Befugnisse. (Die Ministerin will im Netzwerkdurchsuchungsgesetz speziell die Betreiber sozialer Netzwerke verpflichten, Morddrohungen und hetzerische Äußerungen den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Zudem wolle sie die Strafandrohung für Beleidigung im Internet verschärfen. Der Strafrechtsparagraf zu Beleidigung und übler Nachrede wird ausgeweitet.)
Aktuell werden auf der Bundesebene auch weitere Strafverschärfungen im Bereich der Hasskriminalität geprüft. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! Zur schnelleren Verfolgung von Hasskriminalität könnte auch die Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sinnvoll sein. Dabei sollte auch von dem Instrument des beschleunigten Verfahrens gemäß §§ 417 ff. StPO Gebrauch gemacht werden.
Sollten Beamtinnen oder Beamte mit rassistischen und hetzerischen Äußerungen offenlegen, dass sie das Fundament und die Werte der freiheitlich-demokratischen Ordnung ablehnen, wird der Rechtsstaat mit ganzer Härte reagieren. Eine Parteizugehörigkeit in einer demokratisch gewählten Partei ist kein Ausschlussgrund. In Deutschland haben wir die freie Berufswahl, ein Anti-Diskriminierungsgesetz und das freie Mandat. Bspw. gibt es Voraussetzungen für eine Kandidatur um ein Mandat. Ist eine Äußerung oder Handlung nicht durch das Gesetz gedeckt, wird es grundsätzlich zu einer Überprüfung, und wenn nötig Verfolgung, kommen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer stellte vor einigen Tagen im Bundestag ein Sechs-Punkte-Programm vor, zu dem ein besserer Schutz jüdischer Einrichtungen sowie mehr Personal der Sicherheitsbehörden gehören.
Neue Einheiten gegen Rechtsextremismus will der Bundesinnenminister bei Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz schaffen. Dabei geht es nach Angaben aus Sicherheitskreisen um insgesamt gut 700 Stellen. Zum Maßnahmenkatalog des Innenministers gehören zudem die Meldepflicht von Hass und Hetze im Netz, Vereinsverbote, ein schärferes Waffenrecht und mehr Prävention.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Steffel