Frage an Frank Steffel von Eric R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nochmals Grüße an sie Herr Steffen,
Ich danke Ihnen für die Antwort. Jedoch meinte ich tatsächlich nicht, wie sie eventuell vermutet hatten, nicht Artikel 13 des GG. Ich will mich hier präzisieren.
Ich meine den Artikel 13, über den im europäischen Parlament debattiert wird. Zum Schutze des Urheberrechtes.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Viele Grüße, E. R.
Sehr geehrter Herr R.,
für die Konkretisierung Ihrer Frage über das Portal Abgeordnetenwatch danke ich Ihnen und antworte Ihnen hiermit:
Am 13. November 2018 hat das Europäische Parlament nach monatelangen intensiven Beratungen mit großer Mehrheit die Urheberrechtsreform beschlossen. Darin inbegriffen auch der von Ihnen angesprochene Artikel 13. Dieser beschreibt die automatische Vorabfilterung von Inhalten (Upload-Filter) für Plattformen wie Facebook oder Youtube.
Ich halte diese Reform für richtig, da sie die Plattformen auffordert, allumfassend Sorge dafür zu tragen, die Rechte Dritter zu schützen. Es sind die Rechte derjenigen, deren künstlerische Leistung allzu oft "kopiert" werden, ohne dass der Markt frühzeitig davon Kenntnis erhält.
Die neuen Regeln schreiben die Filter-Software nicht explizit vor. Sie legen aber fest, dass besagte Onlineplattformen künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind.
Es wird demnach Ausnahmen für kleinste und kleine Unternehmen sowie für nicht-kommerzielle Anbieter geben, bspw. Anbieter von Online-Enzyklopädien.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Steffel