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Frank Steffel
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Frage von Dieter M. •

Frage an Frank Steffel von Dieter M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Dr. Steffel,

wie beurteilen Sie die Angriffe der USA, Israels und der Türkei auf Syrien?
Liegen hier völkerrechtswidrige Angriffe vor? Eine Vollmacht des UN-Sicherheitsrats zu militärischen Aktionen existiert meines Wissens nicht.

Was gedenkt Ihre Partei gegen die Angriffe zu unternehmen? Sind Sanktionen geplant?

Wie stehen Sie zur Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates, es geht um den Rückzug Israels aus den im Sechstagekrieg besetzten Gebieten.

Für klare Antworten ohne Umschweife bedanke ich mich im Voraus.

D. M.

Quelle zum Angriff der USA:
http://www.sueddeutsche.de/politik/syrien-trumps-militaerschlag-ist-voelkerrechtswidrig-1.3456240

Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates:
https://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_242_des_UN-Sicherheitsrates

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

für Ihre Frage über das Portal „abgeordnetenwatch.de“ danke ich Ihnen sehr und antworte Ihnen hiermit:

Die gesamte Region des Nahen und Mittleren Ostens bleibt von Instabilität, staatlicher Fragilität und Kampfhandlungen geprägt. Die akuten Krisen wirken sich in Form von Fluchtbewegungen und Terrorismus bis in unser Land unmittelbar aus. Die akuteste Herausforderung der Region bleibt die Beilegung des Bürgerkriegs in Syrien, ein sehr schwieriges und komplexes Unterfangen aufgrund der zahlreichen Konfliktlinien und Akteure.

In einer Sitzung des Deutschen Bundestages am 01. Februar wurde der Einmarsch der Türkei in den Nordwesten Syriens debattiert. Dabei waren sich alle Parteien fraktionsübergreifend einig, dass diese Offensive als völkerrechtswidrig eingestuft werden muss.

Meine Rede als Mitglied des Auswärtigen Ausschusses bei dieser Plenardebatte finden Sie unter nachstehendem Link:

http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7197971#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MTk3OTcx&mod=mediathek

Die amtierende Bundesregierung hat kurze Zeit nach Beginn des türkischen Einmarsches in Syrien sehr deutlich reagiert und u.a. umgehend jegliche Lieferungen an militärischer Ausrüstung an den NATO-Partner Türkei gestoppt und ausgesetzt.

Die Bundesrepublik steht aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands für den Staat Israel uneingeschränkt zum Existenzrecht Israels und wahrt dies als Staatsräson. Die UN-Resolution 242 wurde im November 1967 verabschiedet und sie gilt bis heute. Damit verbunden war und bleibt der Schutz Israels vor Gewalt, Terror und Krieg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Steffel