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Frage von Martina H. •

Frage an Frank Steffel von Martina H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr MdB,

Sie haben zur Flüchtlingsproblematik eine vernünftige Meinung, aber Sie scheinen bei der CDU eine Ausnahme zu sein. RTL News, 28.8.18: „Merkel will über Familiennachzug von Flüchtlingen nach der Wahl entscheiden“.
Häh???? Entscheidet sie das alleine und alle anderen buckeln nur? Frage: Warum nicht vor der Wahl, was läuft da?
Denn es kommt die nächste Flüchtlingswelle: „Antragsflut für Familien-VisaFlüchtlinge: Ab 2018 können 390.000 Syrer ihre Familien nach Deutschland holen“.
http://www.focus.de/politik/deutschland/antragsflut-fuer-familien-visa-fluechtlinge-ab-2018-koennen-390-000-syrer-ihre-familien-nach-deutschland-holen_id_7525769.html

Wenn nur jeder Syrer 2 Familienangehörige nachholt, plus 200.000 normale Flüchtlinge, dann macht das ja wieder knapp eine Million. Oder habe ich mich verrechnet?
Meine Frage: Wie kann man das der Merkel überlassen, die schon mal die Nerven verloren hat und unkontrolliert 1 Million ins Land gelassen hat?

Im gleichen Artikel oben: „Merkel will Wirtschaftsflüchtlingen aus Afrika legale Wege nach Europa eröffnen“. Das heißt, nach politischen Flüchtlingen, Kriegsflüchtlingen nun dürfen nach Merkel auch Armutsflüchtlinge zu uns kommen?
Es reicht langsam: Kaputte Schulen, Straßen, Brücken, hohe Steuern und Sozialabgaben, Kinderarmut, drohende Rentnerarmut, usw., und Merkel holt noch mehr Flüchtlinge? Denn nur 20-30% der Flüchtlinge werden hier je arbeiten.
https://www.welt.de/wirtschaft/article162839446/Warum-kaum-ein-Asylbewerber-Arbeit-findet.html
Was sollen wir noch bezahlen?

Echt beängstigend…..

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage über das Portal „abgeordnetenwatch“, die ich wie folgt beantworten möchte:

CDU und SPD haben im März 2016 im Bundestag beschlossen: Menschen mit einem subsidiären Schutz dürfen innerhalb von zwei Jahren Familienangehörige nicht in unser Land nachholen. Dies gilt für diejenigen Flüchtlinge, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, aber dennoch nicht zurückgeschickt werden, weil ihnen in der Heimat Folter oder Todesstrafe drohen.

Ich bin der Überzeugung, dass der Familiennachzug auch in Zukunft auf ein Maß begrenzt werden muss, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit nicht überfordert.

Deshalb brauchen wir eine Anschlussregelung für die Zeit nach März 2018.

Sie sprechen speziell Afrika an. Hier muss man auch feststellen: Leider behindert eine rot-grüne Mehrheit im Bundesrat nach wie vor die Ausweitung des Status „sicherer Herkunftsländer“ auf die Maghreb-Staaten.

Wir wollen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Abkommens entsprechende Verträge mit afrikanischen Ländern abschließen. Es geht dabei um die Sicherung der Außengrenzen der EU. Dazu gehören Auffanglager in den nordafrikanischen Ländern, bevor viele Flüchtlinge sich zu einer lebensgefährlichen Überfahrt in zumeist untauglichen Booten über das Mittelmeer entschließen. Dazu gehören aber auch die bereits seit vielen Monaten durchgeführten Patrouillen-Fahrten der italienischen Marine im Zusammenschluss mit Libyen.

Die EU-Kommission hat Deutschland erlaubt, die wegen der Flüchtlingskrise eingeführten Grenzkontrollen bis Ende November 2017 fortzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Frank Steffel