Frage an Frank Steffel von Benjamin M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,
ich habe eine Frage bezüglich der Volksabstimmung zur Erhaltung des Flughafen Berlin Tegel.
Soweit ich richtig informiert bin, wurde die Baugenehmigung für den Flughafen BER nur unter der Voraussetzung erteilt, dass die Flughäfen Berlin Tempelhof und Berlin Tegel geschlossen werden. Wie ist es jetzt zu verstehen, dass nun entschieden werden soll ob der Flughafen Berlin Tegel offen bleibt oder geschlossen wird?
Sollte nun das Ergebnis des Volksentscheids für den Erhalt von Tegel sprechen, müsste dann nicht auch die Baugenehmigung für den Flughafen BER nichtig sein? Folglich wäre sie doch aufgrund von falschen Tatsachen ausgestellt worden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Mackowiak
Sehr geehrter Herr Machowiak,
ich danke Ihnen für Ihre Frage über „abgeordnetenwatch“, die ich wie folgt beantworten möchte:
Sie haben Recht, der Planfeststellungsbeschluss und die Baugenehmigung für den Flughafen BER stehen mit der Schließung des Flughafens Tegel in einer dinglichen und rechtlichen Abhängigkeit.
Der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tegel zielt indes nicht auf ein Gesetz ab. Der Volksentscheid zur Offenhaltung des Flughafens Tegel zielt auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses ab. Der Senat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, diesen Beschluss aufzuheben. Das Ergebnis eines derartigen Volksentscheids ist also rechtlich nicht bindend!
Eine juristische Befassung in dieser Frage steht mithin aus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel