Frage an Frank Steffel von Anna Dorothea Scheytt Dr. S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Steffel!
Seit vielen Jahren lebe ich in Berlin-Frohnau. Unsere Kinder sind hier gross geworden.
Immer wieder gastieren kleinere Zirkusunternehmen in unserer Nähe, meist stehen die Zelte an der B96.
Sehr häufig meiden wir als Familie diese Zirkusse, weil uns die Dressur und die Käfighaltung der Wildtiere schmerzen. Die Haltung dieser Tiere kann gar nicht artgerecht sein.
Gerne würden wir aber diese kleinen Unternehmen, die ja oft um ihr wirtschaftliches Überleben kämpfen, unterstützen.
Momentan werden Abgeordnete des Bundestages zu ihrer Position zum Wildtierverbot im Zirkus befragt. Leider habe ich Ihr Votum nicht finden können.
Da Sie mein Wahlkreisabgeordneter sind, würde mich Ihr Votum interessieren.
bitte teilen Sie mir doch mit, wie Ihre Position in dieser Frage ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Anna Dorothea Scheytt
Sehr geehrte Frau Dr. med. Scheytt,
Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus können wir uns nicht anschließen. Sie lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung hat bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können.
Wir sind überzeugt, dass damit eine Regelung gefunden wurde, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Besucher nach Tierdressuren im Zirkus nachkommt. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen.
Es ist nicht zu akzeptieren, dass Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt werden. Bei Verstößen bietet das Tierschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, den Tierschutz sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel