Frage an Frank Steffel von Mononna C. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Steffel,
ich habe in den letzten Wochen aufmerksam und mit großer Sorge die Diskussion um die Prüfpflicht zur Künstlersozialabgabe und die Einflussnahme der Arbeitgeberverbände auf das Projekt OMS verfolgt. Die Petition 43188 des Deutschen Tonkünstlerverbandes beim Petitionsausschuss des Bundestages habe ich mitgezeichnet.
Da für mich diese Frage eine zentrale Bedeutung bei meiner Wahlentscheidung bei der kommenden Bundestagswahl hat, bitte ich Sie um Auskunft,
1. wie Sie sich in dieser Frage positionieren und was Sie im Falle ihrer Wahl zu tun bereit sind, um sich für den Erhalt der Künstlersozialversicherung einzusetzen.
2. wie sich ihre Partei bezüglich des Systems der Künstlersozialversicherung positioniert und wie sich Ihre Partei für den Erhalt der Künstlersozialversicherung einsetzen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Mononna Ciccone
Sehr geehrte Frau Ciccone,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage. Als Antwort auf Ihre Frage möchte ich auf die Pressemitteilung meines Kollegen Wolfgang Börnsen, MdB, verweisen, der sich als kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geäußert hat und die Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wieder gibt.
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich stets zu der Künstlersozialversicherung bekannt und hält an ihr fest. Sie ist für die soziale Absicherung von Künstlern unverzichtbar, eines der wichtigsten Instrumente der Förderung von Kunst und Kultur überhaupt und europaweit einmalig. Die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern ist das Fundament kulturellen Lebens. Für uns hat es hohe Priorität, durch geeignete Rahmenbedingungen für die ausreichende soziale Sicherung der Künstler zu sorgen, dafür bietet das System der Künstlersozialversicherung eine unerlässliche Grundlage.
Wir haben in der 17. Wahlperiode die Künstlersozialversicherung stabilisiert und den Versichertenkreis durch die Schärfung des Publizistenbegriffes gerechter gestaltet. Durch eine Neuregelung beim Arbeitslosengeld I haben wir zugleich die soziale Absicherung von Kultur-, Film- und Fernsehschaffenden mit befristeten Arbeitsverträgen deutlich verbessert.
Es gibt allerdings Zweifel, ob die abgabepflichtigen Betriebe in den vergangenen Jahren von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausreichend geprüft wurden. Die Aufsicht zumindest hat fehlende regelmäßige Prüfungen angemahnt.
Um die dadurch drohenden Einnahmeausfälle mittelfristig zu kompensieren, wollten wir noch vor der Sommerpause gesetzlich regeln, dass alle Unternehmen im Rahmen der turnusgemäßen Arbeitgeberprüfung auf eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse überprüft werden können. Denn wer von der Arbeit von Kreativen profitiert, muss sich auch an deren Sicherstellung beteiligen.
Im Zuge der parlamentarischen Beratung hat der Bund der Steuerzahler in einem Gutachten die Künstlersozialabgabe für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein Vorwurf der das gesamte System in Frage stellt und die Umsetzung unseres Vorhabens noch vor der Sommerpause konterkariert. Der Bund der Steuerzahler hat sich und den Künstlern einen Bärendienst erwiesen. Wir teilen dessen Auffassung nicht, denn es geht vor allem auch um Beitragsgerechtigkeit.
Das für den Kultur- und Medienbereich unerlässliche Instrument der Künstlersozialversicherung muss auf einem festen Fundament stehen – ohne Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich zu diesem System bekannt – eingeführt durch die Bundesregierung unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl, konzipiert von der Vorgängerregierung. Sie muss eine Säule in unserem sozialen Sicherungssystem bleiben!
Die Unionsfraktion wird sich auch weiterhin für deutliche Verbesserungen bei der Künstlersozialversicherung einsetzen. Unser Ziel ist eine gerechtete Ausgestaltung des Systems und infolge dessen eine weitere Entlastung der Abgabepflichtigen, ohne das Finanzierungsfundament zu gefährden.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel