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Frage von Klaus B. •

Frage an Frank Steffel von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Steffel,

beabsichtigen Sie auch, dem dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus zuzustimmen? 1992 gab es eine Grundgesetzänderung, insbesondere Art. 23 GG. Schauen Sie doch einmal in das ESM-Finanzierungsgesetz – ESMFinG, dass Sie vor kurzem mit beschlossen haben. Dort steht drin, dass die BRD sich (1) am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,7 Mrd. Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,3 Milliarden Euro beteiligt.
.. “(2) DAS Bundesministerium der Finanzen WIRD ERMÄCHTIGT, für das abrufbare Kapital in Höhe von 168,3 Milliarden Euro GEWÄHRLEISTUNGEN ZU ÜBERNEHMEN. ZAHLUNGEN auf das abrufbare Kapital SIND im Rahmen des Bundeshaushalts ZU LEISTEN 1. nach Artikel 9 Absatz 2 des Vertrags zur Einrichtung des ESM ZUR WIEDERHERSTELLUNG DER URSPRÜNGLICHEN HÖHE des eingezahlten Kapitals, WENN DAS EINGEZAHLTE KAPITAL durch den Ausgleich eines Zahlungsausfalls UNTER DIE vereinbarte SUMME VON 80 Mrd.EURO FÄLLT
2. nach Artikel 9 Absatz 3 des Vertrags zur Einrichtung des ESM Vertrags zur Einrichtung des ESM zur Vermeidung eines Verzugs des ESM bei der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen;
3. nach Artikel 25 Absatz 2 des Vertrags zur Einrichtung des ESM im Rahmen eines vorübergehenden revidierten erhöhten Kapitalabrufs;
4. nach Artikel 9 Absatz 1 des Vertrags zur Einrichtung des ESM aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Gouverneursrates des ESM.” Die Bundesrepublik Deutschland gibt ihre finanzrechtliche Hoheit an den Gouverneursrat des ESM ab. Die Töpfe immer wieder zu füllen, dafür dürfen dann WIR, die Steuerzahler sorgen, IHRE Wähler. Können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Wollen Sie in Zukunft bei Finanzfragen nur noch zur Deko im Parlament sitzen? Wollen Sie das? Können Sie das wirklich mit Ihrem Gewissen vereinbaren?

Mit freundlichen Grüssen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böttcher,

vielen Dank für Ihre Anfrage!

kurz und knapp: ja, ich beabsichtige dem Gesetzespaket für die europäische Stabilitätsarchitektur, welches wir bis zur Sommerpause beraten und verabschieden wollen, zuzustimmen. Die Maßnahmen auf europäischer Ebene sind als „Hilfe zur Selbsthilfe“ angelegt und an Anpassungsprogramme in den jeweiligen Ländern gekoppelt. Wir sehen bisher schon deutliche Fortschritte in Portugal und Irland. Spanien und Italien haben ebenfalls wichtige Schritte zur Konsolidierung gemacht. Auch Griechenland wird mit dem erreichten Schuldenschnitt die Chance auf tragfähige Staatsfinanzen haben. Der Rettungsschirm wird die Europäische Zentralbank entlasten und Spekulanten von Wetten gegen Staaten der Währungsunion abhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Steffel