Frage an Frank Steffel von Rainer F. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Steffel,
warum wird vom Jobcenter für einen ledigen Alg II - Bezieher in Verbindung mit einer 1-Zimmerwohnung die Leistungsbemessungsgrenze von derzeit -378,- Euro für Unterkunft und Heizung nicht an die Erhöhung der Betriebskosten etc. gekoppelt?
Ich wohne seit 2005 im Märkischen Viertel und war dort mit einer Warmmiete von monatlich 277,- Euro eingezogen.
Jetzt beträgt die monatl. Miete bereits 332,- Euro.
Weil die Betriebskostenabrechnung für das Jahr seitens der GESOBAU noch nicht vorliegt, die Mietpereisbindung aufgehoben wurde und im nächsten Jahr eine Modernisierung ins Haus steht, erwarte ich eine deutliche Mietsteigerung in den nächsten Jahren, welche vermutlich zur Überschreitung der Bemessungsgrenze führen würde.
Das würde bedeuten, dass ich vom Jobcenter gezwungen werden könnte, preiswerteren Wohnraum zu suchen, was aber den Verlust des liebgewonnenen Umfeldes etc. für mich bedeuten würde.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Füssel
Lieber Herr Füssel,
ich freue mich, dass Sie sich im Märkischen Viertel wohlfühlen. Ich empfehle Ihnen, sich mit dieser Frage an den Berliner Mieterverein, das Jobcenter bzw. die Gesobau zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Steffel