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Frank Schwabe
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Frage von Angelika T. •

Warum gilt noch immer folgendes: 37 Jahre gesetzlich krankenversichert/ 8 Jahre privat : keine Möglichkeit in die Krankenkasse der Rentner zu kommen! Das ist doch völlig an der heutigen Zeit vorbei

Sehr geehrter Herr Schwabe,
wer fühlt sich dafür verantwortlich, diese völlig überholte Sache zu verändern? Das geht als zukünftige Rentnerin total ins Geld!
Gruß
Angelika T.

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Sehr geehrte Frau T.,

Personen, die in der späteren Phase ihres Erwerbslebens zeitweise in der PKV (Private Krankenversicherung) versichert waren, erfüllen in der Regel nicht die erforderliche Vorversicherungszeit für die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). Diese Vorversicherungszeit beträgt 9/10 der zweiten Hälfte zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbsfähigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags. In der Zeit muss eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden haben (Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft oder Familienversicherung). Mit den Grundsätzen der GKV wäre nicht zu vereinbaren, Zeiten in der PKV, in denen keine Beiträge zur GKV gezahlt werden, als Vorversicherungszeiten für die beitragsgünstige KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zu berücksichtigen. Die Beiträge der Rentner decken zu weniger als die Hälfte die Ausgaben der GKV für Rentner. Folglich müssen die aktiven Mitglieder der GKV mit ihren Beiträgen die KVdR mitfinanzieren. Deswegen können nur Personen, die zuvor eine ausreichend lange Zeit Mitglied der GKV waren, Mitglied der KVdR werden. Zugrunde gelegt wird dabei die zweite Hälfte des Erwerbslebens, d.h. der Zeitraum, der der Versicherung in der KVdR unmittelbar bevorsteht. Auf die Gründe, warum die Vorversicherungszeit im Einzelfall nicht erfüllt worden ist, kann es nicht ankommen. Das würde zu einer Vielzahl von Ausnahmeregelungen führen. Dies hätte zu einer erheblichen Vergrößerung des Kreises versicherungspflichtiger Rentner geführt, so dass die erwerbstätigen Versicherten in noch stärkerem Maß als heute schon zur Finanzierung der Ausgaben herangezogen wären. Nur durch eine ausreichend lange Mitfinanzierung der Solidarleistung wird ein Anrecht erworben, selbst im Alter den beitragsgünstigen Versicherungsschutz in der KVdR zu erhalten. Eine kurzfristige Änderung dieser aktuellen gesetzlichen Regelung ist leider nicht in Aussicht. Allerdings hat die SPD schon für einen erleichterten Zugang zur Krankenversicherung der Rentner gesorgt, indem Kindererziehungszeiten anrechenbar gemacht wurden. Seit 2017 können pro Kind drei Jahre als Vorversicherungszeit angerechnet werden, auch wenn man gar nicht gesetzlich krankenversichert war. Die sogenannte 9/10-Regelung hatte nämlich bisher insbesondere Rentnerinnen und Rentner benachteiligt, die aufgrund der Kindererziehung zeitweise nicht gearbeitet haben und privat über den Ehepartner versichert waren. Mit der Änderung und den drei Zusatzjahren pro Kind, werden nun auch diese Erziehungszeiten anrechenbar. Es ist damit zu rechnen, dass dadurch eine größere Gruppe überhaupt Zugang zur KVdR erhält.

Mit freundlichen Grüßen, 

Frank Schwabe

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