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Frank Schwabe
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Frage von Katja P. •

Guten Morgen ich habe mal.eine Frage ich darf mich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen gegen Corona, darf ich dann bei 2 g auch in Gastronomie gehen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.,

herzlichen Dank für ihre Anfrage. Für die Ausgestaltung sowie konkrete Umsetzung der jeweiligen CoVID-19 Maßnahmen sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. In Ihrem Falle hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz am 03. Dezember die aktuelle Infektionsschutzverordnung beschlossen. Soweit diese Verordnung auf geimpfte oder genesene Personen Bezug nimmt, gelten etwaige Maßnahmen gleicherweise für  Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können. Diese sind zu einem Nachweis über die entsprechende ärztliche Diagnose durch eine ärztliche Bescheinigung verpflichtet. Zudem ist ein tagesaktueller Negativ-Testnachweis erforderlich. Sollen diese Voraussetzungen erfüllt sein, können Sie selbstverständlich an der 2G-Regel teilhaben.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schwabe

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