Frage an Frank Schwabe von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Schwabe,
finden Sie es richtig, das Krankenkassen nur noch 6 Wochen Zeit haben um Krankenhausrechnungen zu überprüfen? Andernfalls muß die Rechnung ungeprüft beglichen werden.
Ich finde, es ist eine Aufforderung zum Abrechnungsmißbrauch.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Seibel
Sehr geehrter Herr Seibel,
vielen Dank für Ihre Email vom 2. März 2007, in der Sie auf die Sechs-Wochen-Frist für Beanstandungen von Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen Bezug nehmen.
Ich kann Ihre Bedenken gut verstehen. Allerdings beruht die Verkürzung der Frist auf sechs Wochen darauf, dass diese Beanstandungen in letzter Zeit rapide zugenommen haben. Dabei haben Krankenkassen und Krankenhäuser festgestellt, dass nur ein Teil der Beanstandungen gerechtfertigt war.
Man darf nicht vergessen, dass jede Beanstandung für das Personal in den Krankenhäusern eine Mehrbelastung ist, da die Dokumentation des Krankheitsfalls - teilweise unter Hinzuziehung des behandelnden Arztes – genau überprüft und das Ergebnis schriftlich niedergelegt werden muss. Dies wird sicherlich schwieriger, je länger die Fälle zurückliegen.
Da die bisherige Rechtslage keine Aufwandsentschädigung für ungerechtfertigte Beanstandungen vorsah und zugleich oftmals die Zahlung der Rechnung von Seiten der Krankenkassen im Verdachtsfall zurückgestellt wurde, ist diese Situation insbesondere für jene Krankenhäuser, die unter Personalmangel leiden, problematisch. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Krankenhäuser alle Betriebskosten aus den Vergütungen der Kostenträger decken und somit ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein müssen.
Daher hat der Gesetzgeber jetzt festgelegt, dass die Krankenkassen einen Behandlungsfall innerhalb von sechs Wochen bestanden müssen. Im Falle eines unbegründeten Verdachts muss die Krankenkasse einen Betrag von 100 Euro an das Krankenhaus als Aufwandsentschädigung zahlen.
Mit dieser gesetzlichen Novellierung soll vermieden werden, dass Krankenhausrechnungen verspätet und schlecht recherchiert - sozusagen in den blauen Dunst hinein - beanstandet werden. Die Regelung ist somit ein Steuerungsmittel, um den bürokratischen Aufwand sowohl auf der Kostenträger- als auch auf der Leistungserbringerseite zu reduzieren.
Es ist die Pflicht der Krankenkassen, die Krankenhausrechnungen genau zu prüfen. Und wenn eine Krankenkasse ernsthafte Zweifel an einer Abrechnung hat, kann sie diese nach wie vor beanstanden - sie muss dies nur in einer kürzeren Frist machen. Aus all diesen Gründen und unter Abwägung der Positionen teile ich diese Sechs-Wochen-Regelung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwabe