Frage an Frank Schwabe von Uwe C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Schwabe,
Sie haben meine Frage vom 30.7.2019 zum Nachzug von Zweit- und Drittfrauen bei männlichen Immigranten leider bis heute noch nicht beantwortet.
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass die entsprechenden Behauptungen hinsichtlich des Nachzuges von Zweit- und Drittfrauen den Tatsachen entsprechen?
Kann es sein, dass Sie die Frage deshalb nicht beantworten, um weitere Unruhe zu vermeiden, wenn denn diese Behauptungen stimmen sollten?
Mit freundlichen Grüßen
U. C.
Sehr geehrter Herr C.,
Zahlen liegen mir nicht vor. Die Mehrehe ist in Deutschland verboten.
Falls sich ein Mann in Deutschland aufhält, der in seinem Herkunftsland mehrfach verheiratet war, darf eine zweite Frau nur dann nachkommen, wenn es zum Wohle der Kinder mit dieser Frau ist. Das halte ich in der Abwägung des Verbotes der Mehrehe in Deutschland zu Gunsten des Kindeswohls auch für angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwabe