Frage an Frank Schwabe von Theo G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Schwabe,
laut Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 zwischen der CDU, CSU & SPD sollte die Steuervergünstigung für Autogas und Erdgas ab 2019 verlängert werden. Zitat aus dem Koalitionsvertrag von Seite 32: "Die bis Ende 2018 befristete Energiesteuerermäßigung für klimaschonendes Autogas und Erdgas wollen wir verlängern". Unterschrieben u.a. von Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel. Dazu existiert der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 01.07.2015: "Energiesteuerermäßigung für Erd- und Flüssiggas über 2018 hinaus verlängern".
Nicht zuletzt die Aussicht über 2018 hinaus ein kostengünstiges Auto zu fahren entschloss ich mich, ein Auto mit LPG Antrieb zu erwerben.
Aus der Presse musste ich jetzt erfahren, dass es einen Kabinettsbeschluss gegeben hat, der das Steuerprivileg für Autogas in Gänze streichen will und die Steuerreduzierung Ende 2018 auslaufen soll. Nur Erdgas soll bis 2026 weiterhin steuerbegünstigt bleiben.
Ich frage mich, warum Diesel weiterhin mit 18,41 Cent gegenüber Benzin steuerbegünstigt wird, wo doch aktuelle Forschungsergebnisse eindeutig die hohen Belastungen für Mensch und Natur durch Diesel-Fahrzeuge nachweisen!?
Der umweltbewusste Fahrer eines LPG-Autos muss das Recht haben, sich auf ein gegebenes Wahlversprechen verlassen zu können. Dieses Versprechen darf nicht durch verfehlte Kalkulierungen der Regierung damit bestraft werden, dass der Autogas-Fahrer ab 2019 nun das Nachsehen hat und dieser umweltschonende Kraftstoff um 14,7 Cent (brutto) je Liter verteuert wird!
Als Bundestagsabgeordneter der SPD meines Wahlkreises bitte ich Sie um eine Stellungnahme in dieser Sache.
Mit freundlichem Gruß
Theo Geesmann
Sehr geehrter Herr Geesmann,
Finanzminister Schäuble plante, dass die die Steuerbegünstigung für LPG-Autogas zum Jahresende 2018 ausläuft. Diesen Bruch des Koalitionsvertrages haben wir nicht zugelassen. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte innerhalb der parlamentarischen Beratungen erreichen, dass die Begünstigung der Kraftstoffe nach 2018 fortgeführt wird; sie wird degressiv ausgestaltet: Autogas wird bis 2022, Erdgas wegen seiner regenerativen Komponente bis 2026, begünstigt sein. Wir haben somit die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Den Beschluss des Deutschen Bundestages, dass die Steuerbegünstigung für LPG-Autogas verlängert wird, finden Sie auf der Homepage des Bundestages unter
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw22-de-stromsteuergesetz/507554
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwabe