Frage an Frank Schwabe von Christine W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Schwabe,
es wird in der Gesetzgebung viel zum Schutz gegen Terrorismus getan. Was aber ist mit dem Schutz von Menschen vor den Wahnsinnstaten legaler Waffenbesitzer? Hier hat es schließlich auch in Recklinghausen schon Tote gegeben ohne dass sich danach etwas bewegt hätte. Eine Überprüfung der Aufbewahrung von Waffen ist vollkommen sinnlos, da die Aufbewahrung zwar gegen Diebstahl schützen mag, nur nicht jedoch gegen den Wahnsinn der legalen Besitzer.
Warum werden bei Sportschützen nicht in regelmäßigen Abständen psychologische Tests durchgeführt, die sich auch daran orientieren, ob die Schützen in ihrem Familien- und Freundeskreis bereits Auffälligkeiten gezeigt haben, denn die engsten und unmittelbaren Bezugspersonen können negative Auffälligkeiten natürlich sehr viel früher wahrnehmen als Außenstehende. Auch die verpflichtende Entziehung der Waffen bei familiären Spannungen hätte in Recklinghausen Leben retten können und wäre ohne Weiteres in das Waffengesetz einzufügen. Weshalb wird auf dem Gebiet des Waffenrechts nicht gehandelt, obwohl es schon viele Tote durch die Hand legaler Waffenbesitzer gegeben hat?
Sehr geehrte Frau Winkler,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich sehe es genauso wie sie: Waffen sollten grundsätzlich nicht privat aufbewahrt werden. Dies sollte auch für Jäger und Sportschützen gelten - unabhängig von ihrer psychischen Verfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwabe