Frage an Frank Schmitt von Norbert R. bezüglich Innere Angelegenheiten
Ich beziehe mich auf eine Bürgerschaftsanfrage gemäß Drucksache 22/17/57 an den Hamburger Senat.
Meine Fragen:
Werden vom Landesverfassungschutz als extremistisch eingestufte Gruppierungen, Organisationen und Vereine vom Hamburger Senat als gemeinnützig eingestuft und mit Geld des Hamburger Steuerzahlers durch direkte Zuwendungen oder durch Steuerfreistellungen unterstützt?
Wenn ja, welche Vereine sind das?
Erhält auch das Islamische Zentrum Hamburg Zuwendungen vom SPD geführten Hamburger Senat, das laut Verfassungsschutz als Instrument der iranischen Staatsführung benutzt wird, um islamisches Gedankengut zu verbreiten?
Sehr geehrter Herr Rother,
Ihre Frage nimmt Bezug auf zwei Schriftliche Kleine Anfragen, welche die AfD gestellt hat. Beide Anfragen (Drs. 22/1757 und Drs. 22/2203) wurden vom Senat beantwortet und sind in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft ( https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokumentennummer ) öffentlich zugänglich.
Den Ausführungen des Senates kann ich nichts hinzufügen. Ich bin davon überzeugt, dass der Senat weder extremistische Aktivitäten unterstützt noch fördert. Wie in den Antworten des Senates ausgeführt, beruhen die Projektfinanzierungen vielmehr auf unterschiedlichen Fördergrundlagen, die das öffentliche Interesse am jeweiligen Zweck der Förderung unterstreichen. Auch setzt die Hamburger Steuerverwaltung die entsprechende Rechtsprechung zum Entzug der Gemeinnützigkeit bei vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisationen konsequent um. Ich bin überzeugt, dass die Steuerverwaltung auch nicht wider besseren Wissens in Fällen verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Gemeinnützigkeit anerkannt bzw. nicht aberkannt haben soll. Zu allen Detailfragen bieten die Antworten auf die oben genannten Schriftlichen Kleinen Anfragen weiterführende Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schmitt