Frage an Frank Schmitt von Friedrich v. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Sie kennen die Problematik der jährlich notwendigen Neubeantragung der KITA-Gutscheine und dem damit verbundenen erheblichen finanziellen Schaden zahlreicher Familien (wir hatten dazu E-Mail Kontakt). Ich möchte gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich in Ihrer Position als Abgeordneter und vor allem als Vorsitzender des Familienausschußes dafür einsetzen werden, wie von der Linkspartei gefordert (in Drucksache 21/13433), die betroffenen Familien zu entschädigen, die aufgrund des aktuellen Verfahrens und noch VOR Einführung einer Erinnerungsfunktion jeweils tausende von Euros verloren haben. Es bestünde die Möglichkeit, dass den betroffenen Familien die Gutscheine im Nachhinein ausgestellt werden und die immensen finanziellen Verluste auszugleichen.
Daher die direkte Frage, mit der bitte um eine klare und direkte Antwort: Werden Sie sich hier im Sinne der betroffenen Familien einsetzen oder nicht?
Eine 2. Frage in dem Zusammenhang. Sind auch Sie, wie Frau Leonhard, der Auffassung man sollte an dem aktuellen System festhalten, bei dem jedes Jahr ein neuer Antrag zur Kinderbetreuung gestellt werden muss und somit erheblicher Aufwand und Kosten auf Seiten der Eltern und der Behörde (bei den Prüfungen) entstehen? Das BASFI kann oder will zu den genauen Kosten leider keine Angaben machen. Bei über 70.000 Anträgen jährlich gehen diese aber ganz sicher in die Millionen. Welchen Mehrwert bringt diese Belastung der Steuerzahler? Würden ohne die Prüfungen aus Ihrer Sicht durch Eltern und KITA-Betreiber ein solcher Betrug (wobei ich nicht wüsste wie der aussehen sollte) durch nicht benötigte KITA Gutscheine durchgeführt werden, der den jetzt betriebenen Aufwand und die Kosten begründet? Durch die zu spät beantragten Folgegutscheine hat das BASFI ja in der Vergangenheit auf Kosten der Familien sicher eine ansehnliche Summe eingespart (auch hierüber gibt es ja leider keine Informationen) aber gleicht das die Kosten auf?
Sehr geehrter Herr v. S.,
in dieser Angelegenheit hatten wir - wie Sie selbst schreiben - bereits Kontakt und Sie haben dazu auch eine Antwort von mir erhalten. Dennoch vielen Dank für Ihre Anfrage in diesem Forum.
Seit Dezember 2018 werden monatlich die Eltern, deren Kinder bereits in einer Hamburger Kita oder in Kindertagespflege betreut werden, mit einem Schreiben an die rechtzeitige Stellung des Folgeantrags erinnert, wenn dieser noch nicht gestellt wurde. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat damit ein zusätzliches Erinnerungsverfahren für Folgeanträge implementiert. Außerdem wurden die Kita-Träger gebeten, bereits vorhandene, eigene Erinnerungsverfahren fortzuführen. Somit gehe ich davon aus, dass sich das Problem, dass Eltern vergessen rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen erledigt hat.
Bereits zuvor galt die folgende Regelung, die auch weitehin gültig ist: In § 10 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) ist geregelt, dass die Kostenerstattung frühestens ab Antragstellung und längstens für die Dauer eines Jahres gewährt wird und der Antrag auf Weiterbewilligung (Folgeantrag) rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen ist. Dies ist erforderlich, damit die für die Bewilligung zuständige Behörde überprüfen kann, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Sowohl die Bewilligungsbescheide (Kita-Gutscheine) als auch die von der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde herausgegebenen Informationsmaterialien weisen darauf hin, dass eine Weiterbewilligung rechtzeitig beantragt werden muss. Folgeanträge, die dennoch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden, gelten grundsätzlich als verspätet. Eine rückwirkende Bewilligung ist nur bis zum 1. des Monats der Antragstellung möglich. Darüber hinaus kann eine rückwirkende Bewilligung nur erfolgen, wenn beiden Elternteilen beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil unverschuldet eine rechtzeitige Antragstellung nicht möglich war (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gemäß § 27 SGB X). Stellen die Eltern den Folgeantrag verspätet, so ist die Übernahme der entstandenen Betreuungskosten für Betreuungszeiten ohne bewilligte Kostenerstattung durch die Eltern auf privatrechtlicher Ebene mit dem Kita-Träger zu regeln.
Auch der Landeselternausschuss (LEA) erinnert die Eltern an ihre Antragspflichten. Auszug: "Liebe Eltern / Sorgeberechtigte bitte daran denken: Den Gutschein rechtzeitig vor den geplanten Betreuungsbeginn bzw. vor Ablauf des bisherigen Gutscheines beantragen. Wie gehabt, werden die Kosten erst ab Antragstellung übernommen." Siehe vollständig: https://www.lea-hamburg.de/lea-aktuelles/56-aktuelles-lea/938-kita-gutschein-beantragung-jetzt-auch-online-moeglich.html
Zudem ist die Antragstellung vereinfacht worden und soll noch weiter vereinfacht werden: Seit März 2019 ist für die fünfstündige Kita-Betreuung auch die Antragstellung noch einfacher: Eltern können die Kita-Gutscheine hierfür nun online beantragen – ohne aufwändige Behördengänge ganz bequem von zu Hause aus: https://www.hamburg.de/kita-gutschein
Mit der Prüfung der Anträge soll sichergestellt werden, dass nur Hamburger Kinder von den entsprechenden Leistungen profitieren. Außerdem müssen Anträge für gebührenpflichtige Leistungen erneut geprüft werden, da sich zwischenzeitlich in den Einkommensverhältnissen möglicherweise Änderungen ergeben haben könnten. Insofern sehe ich nicht, dass auf einen Folgeantrag verzichtet werden kann. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, den Antrag und den Folgeantrag zu stellen. Mit den dargestellten Verbesseungen werden diese daran erinnert. Mittlerweile wenden wir für die Kindertagesbetreuung in Hamburg rund eine Milliarde Euro jährlich auf. Ich freue mich, dass die Angebote der Kindertagesbetreuung sehr gut angenommen werden und die Betreuungsquoten in Hamburg sehr hoch sind. Insofern vermag ich Ihr Argument, man wolle Kosten einsparen nicht nachzuvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schmitt