Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.
Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):
„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“
Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.
Sehr geehrter Herr E.,
Ihre Anfrage wundert mich etwas. Nach meiner Kenntnis wird von Hessen-Forst keine spezifische Nutzungspauschale von einzelnen Veranstaltern erhoben, sondern es wird der Aufwand durch eine mit den Verbänden [Landessportbund und Deutscher Volkssportverband] vereinbarte und zentral erhobene Bearbeitungspauschale abgegolten. Diese Regelung erscheint mir sinnvoll und deshalb sehe ich daran auch keinen Änderungsbedarf.
Mit besten Grüßen
Frank Kaufmann