Frage an Frank Kuschel von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kuschel,
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier meine Fragen:
1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordneter für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?
3. Werden Sie sich auch als kommunaler Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?
4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleindienst
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
T 03647 423223 M 0151 16160108
kleindienst@birso.de
Sehr geehrter Herr Kleindienst,
vielen Dank für Ihre vier Fragen, die ich Ihnen gern beantworte.
1.
Ich habe mich bisher für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge eingesetzt und werde dies auch künftig tun. Die Landtagsfraktion der LINKEN hat hierzu zahlreiche Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag eingebracht, die jedoch bisher an der Blockadehaltung der CDU gescheitert sind. Deshalb brauchen wir im Landtag andere Mehrheitsverhältnisse.
2.
Die sächsische Regelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wonach die Gemeinden selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben, halte ich für einen geeigneten Einstieg in den kompletten Ausstieg aus diesem nicht mehr zeitgemäßen Finanzierungsmodell. Auch hier hatte DIE LINKE im Landtag Vorschläge unterbreitet und einen Gesetzentwurf vorgelegt.
3.
Ich bin Stadtrat in Arnstadt und habe mich dort gemeinsam mit meinen Mitstreitern der Fraktion DIE LINKE für bürgerfreundliche Regelungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingesetzt. Zumindest konnte erreicht werden, dass in Arnstadt die Bürger maximal mit 35 Prozent der umlagenfähigen Kosten belastet werden. Dies reicht uns aber nicht. Sollte es die gesetzliche Möglichkeit geben, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, werde ich mich im Stadtrat Arnstadt dafür intensiv einsetzen.
4.
Ich bin auch Mitglied im Verbraucherbeirat des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung (WAZV). Ebenso arbeite ich im Bürgerbündnis für Gebührengerechtigkeit Arnstadt mit. Im Bündnis arbeiten DIE LINKE, die SPD und fünf Bürgerinitiativen zusammen. Wir fordern dabei die Abschaffung der Abwasserbeiträge, so wie dies bereits bei 47 Aufgabenträgern in Thüringen der Fall ist. Zur Zeit diskutieren wir eine Beitragsreduzierung als Einstieg in die Beitragsabschaffung. Hierzu hat der Verbraucherbeirat einen Vorschlag unterbreitet, der jetzt in der Verbandsversammlung diskutiert und entschieden werden muss.
Mit freundlichem Gruß
Frank Kuschel