Frage an Frank Kuschel von Florian S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Kuschel,
DIE LINKE. ist eine konsequente Friedenspartei. Noch immer sind in Deutschland Atomwaffen stationiert. Was halten Sie von der Forderung bis 2020 die Welt Atomwaffenfrei zu machen? 326 deutsche Bürgermeister unterstützen das Projekt „Bürgermeister für den Frieden“. Welche Möglichkeiten sehen Sie für Bürger, ihren Bürgermeister und somit ihre Stadt mit in dieses Projekt einzubinden? Damit unsere Zukunft tatsächlich bis 2020 Atomwaffenfrei werden kann!
Vielen Dank für ihre Antwort
Florian Seyfarth
Sehr geehrter Herr Seyfarth,
ich unterstütze vorbehaltlos die Forderung bis 2020 die Welt atomwaffenfrei zu machen. DIE LINKE trägt diese Forderung auch mit. Abrüstung ist grundsätzlich ein Gebot der Zeit. Ich finde es anerkennenswert, dass sich Bürgermeister in dieser Sache auch engagieren. Dadurch entsteht eine breite Basisbewegung, die durchaus geeignet ist, auf die politischen Entscheidungsträger einzuwirken.
Wenn Bürgermeister nicht selbst die Initiative für dieses Projekt ergreifen, muss die Initiative von den Bürgern oder dem Gemeinderat/Stadtrat ausgehen.
So können Fraktionen einen Antrag stellen, indem der Bürgermeister aufgefordert wird, dieser Initiative beizutreten. Leider ist in Thüringen gesetzlich geregelt, dass die Bürgermeister einer solchen Vorgabe (Aufforderung) des Gemeinderates/Stadtrates nicht zwingend folgen müssen. Jedoch wird es den Bürgermeistern zumindest schwer fallen, sich einer solchen Forderung zu entziehen, wenn eine entsprechende Öffentlichkeit zu der Initiative steht.
Die Bürger können in dieser Angelegenheit auch aktiv werden, indem sie einen Einwohnerantrag oder Antrag auf ein Bürgerbegehren stellen. Hier haben sich bekanntlich die Bedingungen grundsätzlich verbessert, weil durch ein erfolgreiches Volksbegehren die CDU gezwungen war, die Rahmenbedingungen für diese Formen der Bürgerbeteiligung entsprechend der Forderungen der Bürger anzupassen. Jedoch gibt es auch hier wieder rechtliche Grenzen, die durch die CDU in die Kommunalverfassung aufgenommen wurden. So darf die Kommune keine Erklärungen zu Sachverhalten abgeben, die in die Zuständigkeit der Länder und des Bundes fallen. Abrüstung ist aber eine Bundesangelegenheit. Deshalb wäre eine einfache Erklärung zur Atomwaffenfreiheit rechtlich nicht zulässig. Doch diese „Hürde“ ist zu bewältigen, wenn man Kreativität an den Tag legt. So muss man im Antrag eine Verbindung zur kommunalen Infrastruktur herstellen. Schließlich bedrohen Atomwaffen auch die kommunale Infrastruktur. Und für die kommunale Infrastruktur ist die Kommune unstrittig zuständig. In der Vergangenheit habe ich zahlreiche kommunale Mandatsträger und Bürger bei der Bewältigung solcher kommunalrechtlicher Fragestellungen und Probleme beraten. Dies werde ich auch in Zukunft tun.
Mit freundlichem Gruß
Frank Kuschel