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Frank Kuschel
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Frage von Christiane S. •

Frage an Frank Kuschel von Christiane S.

Sehr geehrter Herr Kuschel,
wenn zukünftig Gemeinden selbst entscheiden sollen bzw. dürfen, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden oder nicht, was wird dann mit den Bürgern, die bereits Beiträge bezahlen mußten?

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Antwort:
Der Umgang mit bereits gezahlten Straßenausbaubeiträgen ist einer der Streit- und Problempunkte im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Abschaffung dieser Beiträge. Klar ist, dass hier eine Lösung her muss. Wenn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, muss man sich mit den bereits gezahlten Beiträgen beschäftigen. Dies gebietet bereits der Gleichrechtsgrundsatz der Verfassung. Nach den sächsischen Regelungen, die DIE LINKE als Mindestregelung für Thüringen einfordert, entscheiden Gemeinden selbst, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben. Sie entscheiden auch selbst, ob und wie die Rückerstattung der bereits gezahlten Straßenausbaubeiträge erfolgt. In Sachsen haben also die Bürger keinen Rechtsanspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge. Würden also die sächsischen Regelungen in Thüringen gelten, wäre die Rückerstattung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge durch die Gemeinden selbst zu entscheiden. Dabei wird die Finanzlage der jeweiligen Gemeinde immer eine Rolle spielen. Im Interesse der Gleichbehandlung wäre die gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge der sächsischen Regelung vorzuziehen. Sollte der Landtag die Straßenausbaubeiträge gesetzlich abschaffen, was DIE LINKE zumindest mittelfristig fordert, würde es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung der bereits gezahlten Straßenausbaubeiträge geben. Die Kosten müsste dabei das Land tragen. Nach Schätzungen ginge es dabei um einen Betrag um rund 600 Millionen EUR. Die Vorschläge der LINKEN, die auch jetzt wieder im Landtag zur Diskussion standen, zielen auf eine gesetzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dieses Finanzierungsmodell aus dem 19. Jahrhundert ist nicht mehr zeitgemäß. Kommunale Straßen gehören zur Daseinsvorsorge und müssen deshalb wie die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen steuerfinanziert werden.

Frank Kuschel