Frage an Frank Jahnke von Frank N. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Jahnke,
die Wohnungsbaugesellschaft Howoge hat ein Grundstück das ich als Erbbaurecht übernommen habe.Nun möchte ich dieses Grundstück von der Howoge käuflich erweben.Seit januar sind die Papiere zum Verkauf vertig,doch der Verkauf verzögerte sch bis zum heutigen Tag da die Howoge mir sagt sie dürfen nicht verkaufen bevor im Abgeordnetenhaus von berlin nicht darüber abgestimmt wurde das Wohnungsbaugesellschaften Grundeigentum verkaufen dürfen.Hier nun meine Frage.Gibt es darüber schon einen Beschluss,oder wann wird über dieses Thema abgestimmt?
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Noffke
Sehr geehrter Herr Noffke,
haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Anfrage! Das von Ihnen angesprochene Problem stellt sich in dieser oder ähnlicher Form im Rahmen der neuen Liegenschaftspolitik des Öfteren. Aufgrund der immer stärkeren Wohnraumknappheit in Berlin sollen Flächen der Wohnungsbaugesellschaften, die sich für den Wohnungsbau eignen, nicht mehr veräußert, sondern nach Möglichkeit für die Errichtung von neuen Wohnungen genutzt werden. Das ist wichtig, da wir in Berlin auch für Bürgerinnen und Bürger, die keine Spitzenverdiener sind, attraktiven Wohnraum in ansprechender Lage bereithalten wollen!
Nicht von der Veräußerungssperre betroffen hingegen sind Grundstücke, die sich nicht für den Wohnungsbau eignen, oder an Stellen liegen, die keine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung für die betreffende Wohnungsbaugesellschaft erlauben. Diese Grundstücke können im Wege einer Portfoliobereinigung auch weiterhin veräußert werden.
Seit dem 17. November 2013 gilt die geänderte LHO, die in § 64 Abs. 8 in Verbindung mit Nummer 9 vorsieht, dass der fachliche zuständige Ausschuss des Abgeordnetenhauses (UA Vermögen des Hauptausschusses) in geeigneter Weise über anstehende Grundstücksgeschäfte unterrichtet wird. Dazu wurden bislang dem UA Vermögen von der Finanzverwaltung mehrere Listen vorgelegt, die diesen Überblick zu geplanten Grundstücksverkäufen geben. Dadurch besteht die Möglichkeit Grundstücksgeschäfte ggf. anzuhalten, wenn Sie für politisch bedeutsam gemäß § 64 Abs. 8 LHO erklärt werden. Andernfalls dürfen diese Grundstücke verkauft werden.
Ob das von Ihnen begehrte Grundstück der Veräußerungssperre unterliegt oder nicht, und ob die HoWoGe für dieses Grundstück eine Verkaufsgenehmigung angefragt hat, kann ich Ihnen ohne genaue Kenntnisse des Sachverhaltes nicht sagen.
Für eine solche Einzelfallerörterung ist Abgeordnetenwatch.de allerdings ohnehin nicht der geeignete Ort, sondern dies sollte im persönlichen Gespräch erfolgen. Ich lade Sie daher herzlich ein, mich in meinem Bürgerbüro Goethe15 in der Goethestraße 15 in 10625 Berlin-Charlottenburg zu besuchen, oder mit mir per Mail oder brieflich in Kontakt zu treten. Kontaktadressen und weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage http://www.frank-jahnke.de
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Jahnke