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Frage von Florian A. •

Frage an Frank Hofmann von Florian A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

ich habe viel mit Menschen zu tun und es wird mir viel (auch ein Haufen Mist) erzählt, den Fall, den ich Ihnen jetzt schildere, kann ich aufgrund meiner Lebenserfahrung als schlüssig betrachten.

Meine Frage jetzt, vor der Fallvortragung ist es, wer entscheidet in unserem Staat über die Strafhöhe? Werden Vorermittlungsergebnisse von Hilfsorganen der Staatsanwaltschaft (sprich Polizei u.ä.) ungeprüft übernommen, verwendet und inwiefern kommen die Staatsanwaltschaften ihrer Aufgabe der Prüfungen nach?

Eine Bauunternehmerin aus meinen Bekanntenkreis beschäftigte ihren eigenen Stiefvater als selbst. Bauleiter bei sich. Dieser gründet ohne Wissen meiner Bekannten eine Firma, deren Geschäftsführerin eine dritte Person war, diese warb Subunternehmer an, die durch den Stiefvater beauftragt wurden und dieser deren Arbeitseinteilung übernahm.

Plötzlich war die Zollfahndung im Haus beschlagnahmte sämtliche Akten und der leitende Zollfahnder stellte fest "also 40.000 werden sie wegén illegaler Arbeitnahmerüberlassung löhnen müssen"! Der Stiefvater versucht sich "aus der Affäre zu winden", seine eigene Firma zulasten seiner Stieiftochter (u.a. durch Verleumdung) "aufzubauen" und die Schuld soll bitte bei der Stieftochter bleiben.

Klar Unwissenheit schützt vot Strafe nicht, aber der "Bauleiter" hat seine Kompetenzen im eigenen Interesse mißbraucht, so wie es sich jetzt darstellt. Aber die Herren von der Zollfahndung interessiert es nicht, aus Frust wegen diesem Verhalten und wegen der existenzbedrohenden Strafankündigung, beabsichtigt meine Bekannte, die Firma zu schliessen, mit Ach und Krach die Strafe zu zahlen, damit mit dem Staat, sprich mit uns, im Reinen zu sein, aber 24 MA und ihre Familien tragen die Zeche, bzw. wir als Steuerzahler!

Nochmal die Frage, was ermächtigt einen Zollfahnder, eine zu erwartende Strafe festzustellen? Und wo bleiben die Rechte der Beschuldigten? Was mich erschreckt, was ist., wenn sich der Beschuldigte keinen RA leisten kann?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Albrecht,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich zu einzelnen Rechtsfragen keine Stellung nehmen kann und will. Zum einen fehlt es mir für eine objektive rechtliche Würdigung des Sachverhalts an der hierfür erforderlichen, umfassenden Tatsachenbasis. Zum anderen ist es für mich als Bundestagsabgeordneten nicht geboten, zu laufenden Ermittlungsverfahren der Justiz Stellung zu nehmen.

Allgemein gehe ich jedoch davon aus, dass sich die Polizei- und Zollbeamten in unserem Land an Recht und Gesetz halten. Sollten hieran begründete Zweifel bestehen, empfehle ich die Konsultation eines Rechtsanwalts um den Sachverhalt auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Hofmann