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Frage von Izaak M. •

Frage an Frank Hofmann von Izaak M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hofmann,
bezüglich ihrer Antwort auf die Frage von Herrn Ernst Obermayer vom 12.07.2007 -

"Um die Stabilität der Großen Koalition nicht zu gefährden, stimmte ich dem Gesetz im Bundestag jedoch letztendlich zu." -

stellt sich mir eine Frage, die ich nun auch ihnen Stellen möchte:
Sind Abgeordnete des Bundestages der Stabilität einer Koalition oder ihrem Gewissen verpflichtet?

Hochachtungsvoll
Morebeg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Morebeg,

selbstverständlich bin ich als Bundestagsabgeordneter meinem Gewissen verpflichtet. Eine Gewissensentscheidung ist für mich jedoch eine umfassende Einzelfallentscheidung, in der ich viele Verpflichtungen und Interessen abwägen muss. Ich fühle mich ebenso den Interessen der Menschen in unserem Land, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis, wie dem Gemeinwohl verpflichtet. Außerdem fühle ich mich auch meiner Partei, der SPD, mit ihren Grundwerten Freiheit Gerechtigkeit und Solidarität verpflichtet. Bei jeder einzelnen Abstimmung oder Entscheidung, die ich treffen muss, wäge die verschiedenen Interessen und Verpflichtungen ab und versuche sie zu einem bestmöglichen Ausgleich zu bringen.

Nun möchte ich jedoch auch den Teil Ihrer Frage beantworten, der einen staatsrechtlichen Hintergrund hat: Der Grundsatz des freien Mandats ist in Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben. Sie sind als Repräsentanten der Bevölkerung nicht an Aufträge oder Weisungen ihrer Wähler oder ihrer Partei gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. Es gibt also kein imperatives Mandat.

Die Figur der Fraktionsdisziplin, so die überwiegende Meinung in der
Staatsrechtslehre, ist jedoch auch im Grundgesetz angelegt. So regelt Art. 21 des Grundgesetzes die Stellung der politischen Parteien. Diese sind in der Bundesrepublik relativ stark, weshalb auch häufig von einer "Parteiendemokratie" gesprochen wird. Die Parteien wirken wesentlich an der Willensbildung des Volkes mit und bilden eine lebendige Verbindung zwischen Volk und Staat. Deshalb kommt es so zu einem, bereits im Grundgesetz angelegten, Spannungsverhältnis zwischen dem freien Mandat des Abgeordneten und der Stellung der Parteien. Ein Bundestagsabgeordneter ist also nicht völlig losgelöst von den Interessen seiner Partei, die ihn aufgestellt und den Wählern, die ihn gewählt haben. Sein Abstimmungsverhalten muss also auch diese Interessen miteinbeziehen.

Ein gewisses Maß an Fraktionsdisziplin ist für die politische Arbeit unerlässlich: eine Regierung muss sich in unserem System auf ihre Parlamentsmehrheit stützen können, sonst ist sie nicht handlungsfähig. Würde jeder Abgeordnete nur das tun, was er gerade für richtig hält, könnten wir keine Gesetze verabschieden, da diese einer Mehrheitsentscheidung bedürfen.

So kann es in Einzelfällen durchaus sein, dass ich eine Entscheidung persönlich anders getroffen hätte, mich aber bei guten Gründen der Mehrheitsmeinung meiner Fraktion anschließe. Trotzdem würde ich keinem Gesetz zustimmen, wenn ich der festen Überzeugung bin, dass hieran unser Gemeinwesen schaden nehmen könnte.

Mit besten Grüßen
Frank Hofmann