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Frage von Ulf F. •

Frage an Frank Hofmann von Ulf F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Hofmann,
ich möchte Sie auf die Problematik der Lichtverschmutzung hinweisen und es interessiert mich, welche Lösungskonzepte Sie diesbezüglich haben. Unter Lichtverschmutzung bezeichnet man die künstliche Aufhellung des Himmels durch zumeist überflüssige oder falsch installierte Lampen.
Ein aufgehellter Nachthimmel hat viele verschiedene Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. Pflanzen werden durch zuviel künstliches Licht in ihrem Wachstum beeinträchtigt, Vögel oder Insekten verlieren ihren nächtlichen Orientierungssinn und können zu Grunde gehen. Störungen im menschlichen Hormonhaushalt sind wahrscheinlich und Gegenstand aktueller Forschung.
Es gibt mehrere Gründe für eine wachsende Lichtverschmutzung. Die Beleuchtung wird immer effektiver, starke Zunahme von Neubauwohnheimen, Straßen werden immer höher beleuchtet, Industrieanlagen und Privathäuser werden immer stärker Beleuchtet, Streben nach auffälligen Werbemaßnahmen und mangelnde Sensibilisierung gegenüber der Natur, oftmals eine schlechte Ausrichtung auf das zu beleuchtende Objekt, überflüssige Beleuchtung von Denkmälern, Kirchen, Rathäusern.
Gegen alle diese Erzeuger von Licht kann wirksam vorgegangen werden. Dies passiert allerdings in der Realität kaum.
Auch in der aktuellen Klimadebatte sollte der, durch Licht benötigte, höhere Stromverbrauch bedacht werden. Viele kaum befahrene Straßen könnten nachts deutlich verdunkelt werden oder Richtlinien zur Außenbeleuchtung könnten zu dieser Thematik erstellt werden. Eine Einsparung von Energie kann sicherlich viele kg CO2 im Jahr einsparen und damit auch der Umwelt zugute kommen. Sternwarten und Hobbyastronomen können durch den hellen Himmel kaum sinnvolle Beobachtungen durchführen.
Andere Länder haben dieses Thema bereits ernster genommen, so gibt es in Tschechien, Slowenien, in manchen US-Bundesstaaten oder auf La Palma gesetzliche Vorschriften, die eine starke Beleuchtung verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf Fiebig

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Fiebig,

zunächst vielen Dank für ihre Anfrage!

Grundsätzlich ist künstliche nächtliche Beleuchtung -- sei es z.B. durch Straßenlaternen oder Skybeamer -- ein erwünschtes und absichtlich herbeigeführtes Phänomen. Zum einen soll so Sicherheit, beziehungsweise ein Sicherheitsgefühl vermittelt werden. Darüber hinaus ist nächtliche Beleuchtung eine Folge der Verkerssicherungspflicht. Des Weiteren sind das Erreichen von Aufmerksamkeit oder aber ästhetische Erwägungen Anlass für die nächtliche Lichterflut.

Licht wird im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes als Immission erfasst und behandelt. Der Gesetzgeber sieht schädliche Umwelteinwirkungen gegeben, wenn die Lichtimmissionen " nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen."(§3 BImschG). Die Bewertung der Erheblichkeit von Belästigungen durch Lichteinwirkungen im Sinne des BImSchG ist im Einzelfall anhand von Regelwerken sachverständiger Organisationen oder von einzelfallbezogenen Gutachten vorzunehmen. Darüber hinaus reichende rechtliche Vorgaben, die sich explizit auf die so genannte "Lichtverschmutzung" beziehen, existieren meines Wissens auf Bundesebene nicht und sind auch nicht geplant. Ich sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, die Vermeidung von übermäßigen Lichtimmissionen gesetzlich zu regeln.

Über das BImschG hinaus gehende gesetzliche Regelungen fallen in die Zuständigkeit der Länder. So wird das Thema "Lichtverschmutzung" bei den Landesbehörden in Bayern, NRW und Sachsen thematisiert. Neben den Ländern haben auch die Kommunen die Möglichkeit, Regelungen zu treffen.

Als herausragendes bayerisches Beispiel ist hier die Stadt Augsburg zu nennen. Unter der SPD-geführten Stadtratskoalition hat sich Augsburg zur Modellstadt für umweltfreundliche Beleuchtung entwickelt. Mithilfe einer Vielzahl von Maßnahmen ist es Augsburg gelungen seinen Stromverbrauch um 20% zu senken. Dies bedeutet neben der offensichtlich positiven Auswirkung für die Umwelt Einsparungen von jährlich rund 250.000 Euro. Ohne Zweifel handelt es sich hierbei um einen sehr nachahmenswerten Modellversuch und ein herausragendes Beispiel der verantwortungsvollen Nachhaltigkeit.

Wie in vielen anderen Bereichen müssen auch bezüglich nächtlicher Beleuchtung von Ortschaften und Städten Vor- und Nachteile gegeneinander abgewägt werden. In Hinblick auf Verkehrssicherheit und das Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger ist nächtliche Beleuchtung grundsätzlich notwendig. Die Beleuchtung von Wahrzeichen wie Kirchen oder anderer bedeutender historischer Gebäude stellt darüber hinaus eine Aufwertung des Stadtbildes dar. Nichtsdestotrotz, da gebe ich ihnen vollkommen recht, sind Skybeamer als Wegweiser zu Diskotheken und dergleichen weder notwendig noch - aus wirtschaftlicher Sicht sowie aus Umweltschutzperspektive -- verantwortbar.

Mit besten Grüßen
Ihr
Frank Hofmann