Frage an Frank Henkel von Lothar W. P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Henkel,
die CDU konnte sich nur zu einer halbherzigen Vermummungsverbots-Forderung durchringen, während im Grundsatz die Vollverschleierung erlaubt bleiben soll. Daraus ergeben sich einige Fragen: Bedeutet Verbot der Vollverschleierung im Straßenverkehr mit dem Hinweis auf Sichtbehinderung, daß auch FußgängerInnen nicht vollverschleiert sein dürfen? Oder dürfen die auf dem Fußweg verschleiert bleiben, während sie den Schleier beim Überqueren der Straße lüften sollen? Bedeutet die Forderung nach mehr Videoüberwachung und auch solcher mit Gesichtserkennung während die Vollverschleierung erlaubt bleibt, daß nur Bürger, die ihr Gesicht zeigen, überwacht werden, Vermummte dagegen nicht überwacht werden sollen? Die Al-Azhar-Universität Kairo, eine der höchsten Autoritäten im Islam, hat erklärt, daß die Vollverschleierung nicht mit dem Koran zu begründen ist und sie in ihren Räumen und Internaten verboten. Was schlußfolgern Sie daraus?
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich auf Abgeordnetenwatch keine Fragen
beantworte.
Sie können sich mit Ihrem Anliegen jederzeit gern telefonisch, per Post
oder per E-Mail an mein Bürgerbüro wenden.
Selbstverständlich werde ich dann gern Ihre Fragen beantworten.
Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr
Frank Henkel MdA