Frage an Frank Henkel von Ernest G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Henkel,
meiner Meinung zufolge ist das jetzige Justizsystem zu lasch und nicht gerade abschreckend genug, zumindest an diversen Punkten.
Daher hoffe ich, dass folgendes geändert wird:
- Für heranwachsende Täter (zwischen 18 und 21 Jahre alt) muss einheitlich das Erwachsenenstrafrecht gelten, denn: Warum dürfen die z. B. wählen, Alkohol trinken und autofahren, müssen aber oft nur Sanktionen wie bei Jugendlichen erleiden?
- Die Strafmündigkeit muss von heute 14 Jahren herabgesetzt werden, zumindest auf 12 Jahren.
- Jugendliche Mörder, wie z. B. der Mörder des 7jährigen Christian aus Zehlendorf, Keith M. (zur Tatzeit 16 Jahre alt), müssen länger weggesperrt bleiben, und nicht nur 10 Jahre, sondern zumindest für 15 bis 20 Jahren.
- Kinderschänder gehören möglichst lange weggesperrt, damit meine ich nicht nur 3 oder 4 Jahre, sondern mindestens doppelt so lang.
Was ist von diesen Punkten am ehesten umsetzbar? Und was meinen Sie darüber?
Mit freundlichen Grüßen
Ernest Goetz aus Wilmersdorf
Sehr geehrter Herr Goetz,
Sie legen den Finger in die Wunde. Die Möglichkeit bis zum 21. Lebensjahr noch Jugendstrafrecht anwenden zu können, war ursprünglich als Ausnahme gedacht. Heute ist sie der Normalfall. Das müssen wir revidieren. Es kann nicht sein, dass zum Beispiel ein 20-Jähriger, der mit krimineller Energie und Präzision Diebstähle, Raubüberfälle oder Drogenhandel plant und durchführt, wenn es um die Strafe geht auf einmal als Jugendlicher gilt, weil ihm angeblich die Reife eines Erwachsenen fehlt! Daneben ist noch zu beachten, dass in Berlin bei Tötungsdelikten, Sexualdelikten, Raub und gefährlicher Körperverletzung ein großer Teil der Täter jünger als 21 ist und bei der Bestrafung glimpflich mit Jugendstrafrecht davonkommt!
Darüber hinaus bin ich dafür, dass bei Jugendlichen, die mögliche Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre erhöht werden soll und anschließend Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Wie wichtig und gerechtfertigt das ist, zeigt der Fall des Intensivtäters und Mörders Keith M., den sie genannt haben.
Wir können auch nicht weiter zusehen wie in Berlin immer mehr junge Intensivtäter unter 14 Jahren Rauben, Körperverletzungen und Diebstähle begehen und der Staat ohnmächtig zuschauen muss, weil sie die Strafmündigkeit noch nicht erreicht haben. Wenn wir die Strafmündigkeit, was ich befürworte, allerdings auf 12 Jahre senken, dann müssen wir flankierend auch altersgerechte Vollzugsformen entwickeln.
Was die Kinderschänder angeht, so bin ich auch hier mit Ihnen einer Meinung. Es handelt sich bei sexuellen Vergehen an Kindern um so abscheuliche Verbrechen, dass die Strafmaße die hier verhängt werden, meinem Gerechtigkeitsempfinden – und ich glaube auch dem der großen Mehrheit der Bevölkerung- nicht mehr entsprechen.
Was die Umsetzbarkeit angeht, so halte ich alle Punkte aus technischer und verfassungsrechtlicher Sicht für umsetzbar. Wie es allerdings mit den erforderlichen Mehrheiten aussieht, ist eine andere Frage. Wir jedenfalls werden entsprechende Initiativen bei Regierungsübernahme im Bundesrat starten..
Viele Grüße
Ihr
Frank Henkel