Frage an Frank Henkel von Christine M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Henkel,
DDR-Flüchtlinge und Übersiedler verließen vor dem Mauerfall die DDR und wurden in der Bundesrepublik nach einem Aufnahmeverfahren eingegliedert.
Im Zuge der Wiedervereinigung wurde die Rückabwicklung ihrer Eingliederung in das deutsche Rentenrecht verfügt- ohne die gesetzlich vorgeschriebene Information an die Betroffenen seitens der Rentenkasse.
Diese Personen glaubten, dass Ihre Rente nach dem FRG erfolgt und merkten erst bei Eintritt in das Rentenalter das etwas nicht stimmt. Man hatte nicht damit gerechnet, dass 35 und mehr Jahre der Beitragszahlung diese in die Altersarmut führt.
Die Deutschen Rentenversicherung machte auf Nachfrage nicht auf diesen Umstand aufmerksam. Es sei alles in Ordnung. Nur zufällig, in meinem Fall anlässlich einer Fernsehdokumentation, wurde die Problematik sichtbar.
Die Kappung der Altersversorge ist das eine Problem das andere ist, das Bürgern die unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen ihrer Rechte beraubt werden. Die Vertrauensschutzregelung wurde kurzerhand außer Kraft gesetzt
Wie dieser Personenkreis rententechnisch wieder zu DDR- Bürgern wurde können Sie auf der Homepage des Flucht- und Ausreiseforums iedf nachlesen.
Der Antrag der Oposition am 26.1.2012 im Bundestag wurde mit den Mehrheitsstimmen der regierenden Partei abgelehnt. Wie stehen Sie der Problematik gegenüber?
Mit freundlichen Grüßen
C. Meyer