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Frank Henkel
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Frage von Jessika G. •

Frage an Frank Henkel von Jessika G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Henkel,

in vergangener Zeit hat sich eine bedauernswerte Machtlosigkeit gegen die immer präsenter und schwerwiegender werdende Gewalt an öffentlichen Plätzen, wie beispielsweise Bahnhöfen der BVG, eingestellt.

Mit Erschrecken konnte man bei nahezu jeder Tat, im Nachhinein, Videoaufnahmen verfolgen. Die dennoch existenten Gewaltübergriffe zeigen, dass der Einsatz von Videoüberwachung leider keinen präventiven Nutzen zum Schutz Opfer mit sich bringt.

Trotz der quantitativ angespannten Personalsituation an Polizeibeamten und der bekanntgegebenen fehlenden finanziellen Mittel zur nötigen Aufstockung jener Polizisten, proklamiert ihr Parteiprogramm sowohl die Erhöhung dieser mit sofortigen 250 Neueinstellungen, als auch die Ausweitung der Kameraüberwachung.

Wie werden Sie es mit dem bestehenden finanziellen Rahmen schaffen, diese ambitionierten Vorhaben praxisgerecht und wirksam realisieren zu können?

Wieso setzen Sie nicht auf präventiven Opferschutz, nämlich den regelmäßigen Einsatz von Polizeikräften an gefährdeten Plätzen und verzichten für dessen mögliche Umsetzung auf kostspielige und wirkungslose Videoüberwachung, verhindern somit eine Gewalttat, bevor Videotechnik überhaupt zum Einsatz kommen kann?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Gärtner,

der Einsatz von Videoüberwachung hat in den meisten Fällen auch eine präventive Wirkung, da sie die Wahrscheinlichkeit erhöht, gefasst zu werden und daher potentielle Täter häufig schon davon abhält, Straftaten zu begehen. So ist immer wieder festzustellen, dass die Kriminalität an Orten mit zunächst hoher Kriminalitätsbelastung nach Einrichtung einer Videoüberwachung signifikant abnimmt. Richtig ist aber auch, dass die Videoüberwachung allein nicht vollständig vor Straftaten schützt. Dies zeigt sich deutlich am Beispiel des U-Bahn-Schlägers Torben P., der seine Tat trotz der Videoüberwachung beging, offenbar im Vollrausch, in dem rationale Überlegungen keine Rolle mehr spielen. Ohne Videoüberwachung hätte es aber wiederum in vielen Fällen keine so schnelle Aufklärung und gute Beweislage gegeben. Es gibt also gute Gründe für eine Videoüberwachung.

Neben der Videoüberwachung brauchen wir daher aber auch und vor allem Menschen, die im Straßenbild präsent sind und dadurch oder auf erste Anzeichen der Bilder schnell reagieren und eingreifen - und damit bin ich bei unserer Forderung, in einem ersten Schritt wieder 250 Polizeibeamte zusätzlich einzustellen. Der rot-rote Senat hat in den letzten zehn Jahren über 4.000 Stellen bei der Polizei gekürzt. Dagegen ist unsere Forderung nach Einstellung von 250 zusätzlichen Stellen durchaus maßvoll - und auch haushalterisch machbar, wie wir schon in den zurückliegenden Haushaltsberatungen belegt haben. Um die Stellen bei der Polizei zu finanzieren, müssten auf weniger sinnvolle bzw. sinnlose Maßnahmen verzichtet und die Einnahmen erhöht werden. Dazu haben wir in den letzten Haushaltsberatungen Vorschläge in einem Umfang gemacht, mit dem auch unsere anderen Forderungen, wie z.B. zusätzliche Lehrer, hätten finanziert werden können. Eine Auflistung der offenbar gewordenen rot-roten Verschwendungen finden Sie auch im aktuellen Rechnungshofbericht ( http://www.berlin.de/imperia/md/content/rechnungshof2/jahresbericht_2011.pdf?start&ts=1305637190&file=jahresbericht_2011.pdf ).

Wenn man die Videoüberwachung ausbaut, kann man das vorhandene Sicherheitspersonal auch sinnvoller einsetzen, weil die Sicherheitsleute die Straftäter nicht erst suchen müssen, sondern gezielt vorgehen können. Ein solch abgestimmtes Konzept hilft dabei, schwere Straftaten zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Henkel