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Frank Henkel
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Frage von Rüdiger B. •

Frage an Frank Henkel von Rüdiger B. bezüglich Gesundheit

Wie stehen Sie zu einem generellen Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten? Das Argument meines CDU-Kandidaten, das Bundesverfassungsgericht habe das Rauchverbot in Einraumkneipen bis 75 m² für verfassungswidrig erklärt, trifft nicht zu, denn Karlsruhe hat nur diese völlig willkürliche Festlegung zurückgewiesen und ausdrücklich erklärt, dass ein komplettes Rauchverbot überall in der Gastronomie nicht verfassungswidrig wäre.
Warum setzen Sie sich nicht für den Schutz nicht rauchender Kneipenbesucher und Gastronomieangestellter ein? Die Umsatzzahlen in Bayern nach der Einführung des kompletten Rauchverbots widerlegen die Lüge der Wirte, ein Rauchverbot lasse den Umsatz zurückgehen.
Viele meiner Bekannten und ich haben in den letzten Jahren die Zahl unserer Kneipenbesuche drastisch reduzieren müssen, weil wegen des windelweichen Berliner Gesetzes nahezu jede Kneipe sich "Raucherkneipe" nennen darf. Und auch in den Lokalen, in denen das Rauchen eigentlich generell verboten ist, wird weiter gequalmt, weil jeder weiß, dass die Behörden überhaupt nicht über das Personal verfügen, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wirksam zu kontrollieren.
Bitte machen Sie sich nicht zum Erfüllungsgehilfen von Tabakindustrie und Gastwirten, sondern schützen Sie die Menschen in Berlin, die gesund bleiben wollen!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Becker,

die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat vor, während und nach der Diskussion zum Nichtraucherschutzgesetz nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie Gesundheitsschutz, Berufsausübungsfreiheit und Gleichbehandlung immer miteinander in Einklang bringen wollte. Dieser Ansatz, der übrigens auch durch das von Ihnen angeführte Bundesverfassungsgerichtsurteil inhaltlich gedeckt ist, sagt mir persönlich mehr zu, weil er nicht einseitig benachteiligt und daher dazu führt, dass mehr aus Überzeugung und auch gegenseitiger Rücksichtnahme gehandelt wird, statt ausschließlich wegen drohender Sanktionen.

Ihr Argument, dass Sie und viele Ihrer Bekannten in den letzten Jahren die Zahl der Kneipenbesuche drastisch reduzieren mussten, kann ich nicht nachvollziehen. Das würde ja bedeuten, dass es vor dem Nichtraucherschutzgesetz, das erst seit reichlich 2 Jahren in dieser Form in Kraft ist, mehr Kneipen gegeben haben muss, in denen nicht geraucht wurde, als heute. Ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht und festgestellt, dass es schlagartig eine massive Erhöhung der Zahl der rauchfreien Gaststätten gegeben hat. Und es gibt keinen Ort in der Stadt, wo nicht in unmittelbarer Nähe einer verrauchten Einraumkneipe eine rauchfreie Gaststätte existieren würde. Erstaunlich finde ich in diesem Zusammenhang die plötzlich deutlich gestiegene Attraktivität der kleinen Raucher-Einraumkneipen (ohne das Angebot zubereiteter Speisen), auf deren Besuch jetzt so häufig verzichtet werden muss.

Richtig ist jedoch Ihre Feststellung, dass es ein Vollzugsdefizit hinsichtlich der Überprüfung der Einhaltung des Nichtraucherschutzes in Berlin gibt. Dieses Defizit, das in der ungenügenden personellen Besetzung der Ordnungsämter liegt, werden wir nicht müde, immer wieder zu kritisieren. Hier muss sich einiges ändern.

Doch eins ist auch aus Ihren Überlegungen heraus zu lesen: Aus gesundheitspolitischer Sicht muss noch mehr dafür getan werden, dass sich die Einstellung der Bevölkerung zum Rauchen generell ändert. Das kann man nur über ein Paket von Maßnahmen erreichen, wie z.B. die Verbesserung der gesundheitlichen Aufklärung, ein Werbeverbot für Tabak sowie eine erhöhte Kontrolldichte bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes und des Jugendschutzgesetzes. Letzteres alleine schon für das bestehende Recht durchzusetzen, bedarf massiver finanzieller und organisatorischer Leistungen und wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Das muss erst einmal funktionieren, dann kann man die Situation des Nichtraucherschutzes in Berlin auch erst realistisch bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Henkel