Frage an Frank Henkel von Marion W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Henkel.
wie ist Ihre Meinung zu möglichen Zwangsumzügen von ALG-2 Empfängern, die Jahrzehnte im Berufsleben standen, aber aufgrund Ihres Alters keine Arbeit mehr finden?
Wohin sollen diese Menschen ziehen? Man findet für 378, 00 € keine winzige Wohnung, abgehen von der daraus resultierenden sozialen Isolierung und der Zunahme der depressiven Erkrankungen derer, die in Angst leben, umziehen zu müssen.
Es ist schlimm genug, im Alter fremdbestimmt leben zu müssen und einem Leben in Altersarmut entgegen zu sehen.
Finden Sie es richtig, dass keine Rentenbeiträge mehr für Hartz-4 Empfänger gezahlt werden?
Werden Sie KONKRET etwas bezüglich dieser Fragen unternehmen?
Die Aussage von Frau von der Leyen, die Älteren seien die Gewinner des Aufschwungs, empfinden wir als Hohn.
Mit freundlichen Grüßen
M.Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ist es mir wichtig, Ihnen zu sagen, dass ich Ihre Sorgen gut verstehen kann. Doch trotz aller Sorgen hat sich das Problem Zwangsumzüge glücklicherweise noch nicht zu einem Massenphänomen entwickelt, denn zurzeit betrifft es nur ca. 2% aller Langzeitarbeitslosen in Berlin. Aber Sie haben Recht, es muss etwas gegen die steigende Anzahl der Zwangsumzüge unternommen werden. Die führen wir insbesondere auf drei Ursachen zurück: Das ist der Anstieg der Mieten, die immer noch ausstehende Anpassung der AV Wohnen an die derzeitige Mietenentwicklung und die Verknappung geeigneten Wohnraums unter Rot-Rot.
Zwar hat die zuständige Sozialsenatorin von der Linken versprochen, die Anpassung der AV Wohnen noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen, doch das ist bis jetzt leider immer noch nicht geschehen. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die AV Wohnen umgehend aktualisiert, die Mietpreisspirale unterbrochen und der Wohnungsbau wieder gefördert wird. Zwar kann man dadurch Zwangsumzüge nicht hundertprozentig verhindern, doch man kann sie deutlich verringern. Dazu will die CDU beitragen.
Hinsichtlich der Streichung der Zahlung von Rentenbeiträgen bitte ich Sie Folgendes zu bedenken: Vor der Neuregelung wurden für jeden Arbeitslosengeld-II-Empfangenden monatlich 40 Euro in die Rentenkasse gezahlt und damit ein Anspruch von 2,09 Euro pro Monat für die Rente erworben. Setzen Sie Rentenbeitragszahlung und Zuwachs an Rente für den Einzelnen ins Verhältnis, werden Sie sehr schnell feststellen, dass Menschen, die langjährig im SGB-II-Bezug sind, auch mit der alten Regelung damit rechnen mussten, in die Grundsicherung zu fallen.
Bei der jetzigen Regelung wird die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der Regel als Anrechnungszeit beim Rententräger berücksichtigt und den Entgeltpunkten zugeschlagen. Lücken in der Versicherungsbiografie werden vermieden und bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten. Ich kann darin keine Verschlechterung zu der vorherigen Regelungen für die Betroffenen erkennen, weil die Anrechnung immer in Bezug auf die bei Renteneintritt aktuell geltenden Entgeltpunkte erfolgt, was ich für eine klare Verbesserung halte.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Henkel