Frage an Frank Henkel von Hans-Jürgen Z. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Henkel,
in Ihrer Vita führen Sie an, dass Sie von 1996 bis zum Jahr 2001 im Leistungsstab der Bürgermeisterin Wanjura in Reinickendorf gearbeitet haben. Zu Ihrer dortigen Tätigkeit habe ich folgende Fragen:
War die Stelle, die Sie in Reinickendorf hatten, ausgeschrieben?
Haben Sie sich auf diese Stelle beworben?
Gab es für diese Stelle ein Anforderungsprofil und einen Geschäftsverteilungsplan?
Gab es für die Stellenbesetzung ein Bewerberverfahren?
Im Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es:
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Mit dieser Vorschrift des Grundgesetzes sollen bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst Willkür und Protektion ausgeschlossen werden.
Unter diesem Gesichtspunkt haben meine Fragen nach meiner Ansicht besonderes Gewicht. Der Bewerber um das Amt des Bürgermeisters von Berlin sollte über jeden Zweifel erhaben sein, dass bei der Stellenbesetzung für seine mehrjährige Tätigkeit in Reinickendorf das Grundgesetz mißachtet wurde und der Verdacht der Protektion bestehen könnte.
Mit freundlichem Gruß
H.-J. Zeese