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Frank Henkel
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Frage von Rainer W. •

Frage an Frank Henkel von Rainer W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Henkel, wenn auch die nachfolgende Frage nicht unmittelbar durch das Berliner Abgeordnetenhaus zu lösen ist, möchte ich Ihre persönliche Haltung zu folgendem Sachverhalt erfahren!
Sind Sie auch der Meinung, dass die Soziale Spaltung in unserer Stadt und unserem Land endlich aufgehoben werden muß?"Wenn die Jahreseinkommen verglichen werden, beträgt die West/Ost-Differenz 20-30%, bei den Renten sind es11,29%.Ein Vergleich der Alterseinkommen belegt, dass diese im Osten zu 98%, im Westen nur zu 75% aus der gesetzl. Rente gespeist werden.Knapp 27% aller Versicherungspflichtigen, die heute Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen sind " Beitrittsbürger". Ihr Anteil an den Rentenbeiträgen beträgt etwa 28% aller Rentenbeiträge.Die in Ostdeutschland gesetzlich zu versorgenden Rentner machen demgegenüber jedoch nur rund 21% aller Bezieher von Alterseinkommen in Deutschland aus.Die Angleichung der Ostlöhne und Ostrenten an das Westniveau wäre in der Tat ein sehr wichtiger Schritt zur Herstellung der sozialen Einheit Deutschlands.20Jahre nach dem Fall der Mauer besteht diese soziale Spaltung fort." stellte Eberhard Rehling in der Berliner Zeitung fest - im Zusammenhang mit einem Artikel ( 2. August 2011 ) von Wagner & Brenke vom DIW -" Nötig sind kräftige Lohnsteigerungen"

In jeder Legislaturperiode wurde die Lösung der Rentenproblematik auf die nächste verschoben! Die jetzigen regierenden Parteien hatten sich noch vor der Wahl vorgenommen diese Problematik endlich zu lösen. Passiert ist bisher nichts Sichtbares!

Tragen Sie zur Lösung bei und Sie werden sehen , dass sich das Wahlverhalten auch der beiden ehemaligen Berliner Stadthäften an einander annähern wird!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Angeleichung des Rentenrechts Ost/West, bei der Sie sich auf einen Artikel aus der Berliner Zeitung beziehen.

Vorab ist es mir wichtig festzustellen, dass das Rentenrecht ausschließlich durch den Bundestag und nicht durch die Länderparlamente gesetzt wird.

Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion hält an ihrer Zusage fest, ein einheitliches Rentenrecht zu schaffen. Was dabei alles noch berücksichtigt und daher geprüft werden muss, um nicht neue Probleme im Rentenrecht zu produzieren, hat sich für mich aus der dazu geführten Bundestagsdiskussion im Mai dieses Jahres ergeben. Im Zuge der deutschen Einheit wurde die Rentenüberleitung vorgenommen. Damit dabei die Rentnerinnen und Rentner der neuen Bundesländer wegen der sehr viel niedrigeren Löhne in der DDR nicht ins finanzielle Abseits geraten, was die wirkliche soziale Spaltung gewesen wäre, wurde die Hochwertung früherer Arbeitsentgelte auf das Westniveau eingeführt. Dieses Instrument gestattete es, die Einkommensunterschiede zwischen Ost und West teilweise auszugleichen. Da dieser Ausgleich noch nicht erreicht ist, kann die Hochwertung nicht auf einen Schlag abgeschafft werden. Denn erstens gilt sie auch für die Rentenanwartschaften, die zu DDR-Zeiten erworben wurden, und zweitens gibt es immer noch Lohnunterschiede zwischen Ost und West, die die Hochwertung rechtfertigen. Deshalb wurde in dem von Ihnen angeführten Artikel auch die Forderung zitiert, dass bis zur tatsächlichen Angleichung der Löhne und Gehälter die Hochwertung bei der Berechnung der Entgeltsätze erhalten bleiben müsse.

Da das Problem nicht durch die Bundesländer gelöst werden kann, zitiere ich dazu den Kollegen Frank Heinrich aus der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Er sagte am 5. Mai 2011: „Es geht dabei zum einen um die Anhebung des aktuellen Rentenwerts Ost und der Beitragsbemessungsgrenze Ost auf die Höhe der Westwerte und zum anderen um die Reduzierung der Hochwertungsfaktoren für die Ermittlung der in Ostdeutschland in der Vergangenheit erworbenen Entgeltpunkte, aber so, dass sich die daraus resultierenden Rentenansprüche nicht ändern. Es darf zum Schluss keine Benachteiligung entstehen, auch nicht auf Westseite.“

Ich gehe davon aus, das der Deutsche Bundestag in der laufenden Wahlperiode dazu eine Gesetzesänderung beschließen wird.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Frank Henkel