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Frank Heinrich
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Frage von Albrecht W. •

Da im aktuellen CDU-Wahlprogramm leider keine Aussagen zum Lebensrecht stehen, möchte ich Sie direkt fragen: Wie gedenken Sie das Leben der ungeborenen Mitbürger entsprechend GG 1.1. zu schützen?

100.000 Mitbürger, die laut BGB §1923 bereits erbberechtigt sind, verlieren jedes Jahr in Deutschland unschuldig ihr Leben. Dabei spielt der Druck der Väter und des Umfelds eine große Rolle. Wie wollen Sie den betroffenen Frauen helfen, dass sie nicht zur ungewollten Abtreibung gehen?
- Grundgesetz Artikel 1 (1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
- Laut Statistischem Bundesamt pendelte die offizielle Zahl von jährlichen Abtreibungen von 2014 bis 2020 zwischen 98.721 und 101.209. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/232/umfrage/anzahl-der-schwangerschaftsabbrueche-in-deutschland/
- Viele Frauen berichten, dass sie zur Abtreibung gedrängt wurden.
https://www.bundesverband-lebensrecht.de/sprechen-wir-doch-einmal-ueber-ungewollte-abtreibungen/
https://www.vita-l.de/erlebnisberichte-nach-einer-abtreibung/
https://www.20min.ch/story/mein-freund-draengte-mich-zur-abtreibung-527916507188

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

wie Sie richtig feststellen, finden Sie im Wahlprogramm der CDU/CSU keine direkte Aussage zum Lebensrecht Ungeborener. Das betrachte ich als „Statement“, dass sowohl ich selbst als auch meine Partei aus Überzeugung zur aktuellen Gesetzeslage stehen.

Gerne erläutere ich Ihnen, was ich damit meine. Nach aktueller Rechtslage ist eine Abtreibung in Deutschland verboten, deswegen regelt eine Übertretung des Verbots das Strafrecht. Es wird also lediglich im Strafrecht definiert, unter welchen Bedingungen eine Abtreibung straffrei vorgenommen werden kann und wann die Übertretung des Verbots strafbewehrt ist. Zusammengefasst: Sie bleibt ausnahmslos verboten, aber ausnahmsweise wird sie unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft. Dazu im Gegensatz steht die öffentliche Darstellung, in der von verschiedenen Seiten der Eindruck erweckt wird, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abtreibung in Deutschland „erlaubt“.

Ich persönlich weise, wann immer möglich, auf die oben genannten Tatsachen hin. Ich selbst werde einer Änderung der Rechtslage in Richtung „Erlaubnistatbestand“ nicht zustimmen. Gleichzeitig empfinde ich es als schmerzhaft, mit welcher Leichtfertigkeit sich die öffentliche Berichterstattung über den „Geist des Gesetzes“ hinwegsetzt. Jede Beratung mit dem Ziel, eine Abtreibung als „alternativlos“ darzustellen, steht m. E. ebenfalls im Widerspruch zur aktuellen Gesetzeslage und der einschlägigen Rechtsprechung. Auch hier engagiere ich mich dafür, dass dies deutlicher betont wird.

Ich hoffe, meine Antwort veranschaulicht Ihnen, warum meine Partei und ich es nicht als notwendig ansehen, das Lebensrecht Ungeborener ausdrücklich zu betonen. Die aktuelle Rechtslage lässt keinen anderen Schluss zu als dass ungeborenes Leben von Anfang an geschützt ist.

Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz in diese Richtung.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich