Frage an Frank Heinrich von Michael P. bezüglich Bildung und Erziehung
Schriftliche Anfrage
an den Abgeordneten Frank Heinrich, Partei: CDU
vom Datum: 05.04.2021
Schulbegleitung während „Lernen zuhause“
19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
An das Ausschussmitglied
- Arbeit und Soziales
- Unterausschuss Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
- Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderkommission – zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Ich frage den Bundestagsabgeordneten:
1.
In welchem Ausmaß sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter während der coronabedingten Schulschließungen im Schuljahr 2019/2020 zum Einsatz gekommen?
2.
Können Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter auch während der Phase des „Lernens zuhause“ eingesetzt werden?
3.
Wie stellt sich die finanzielle Auswirkung der Schulschließungen auf die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sowie die Träger dar?
4.
Gibt es ein Konzept für Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter für das Schuljahr 2020/2021, sollte es wieder zu einer Phase des „Lernens zuhause“ kommen?
5.
Wie viele Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter gibt es aktuell in der Bundesrepublik Deutschland (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern, Stadt und Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)?
Sehr geehrter Herr Prause,
herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Sie haben Recht, ich bin Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. In diesem Ausschuss sind wir nur am Rand für Bildung bzw. für Kinder & Jugend zuständig. Darüber hinaus wissen Sie vermutlich, dass so gut wie alle Schulfragen von den Bundesländern organisiert und priorisiert werden.
Ich bedaure, dass ich Sie deshalb mit Ihren Fragen an die Kultusminister der Länder verweisen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Heinrich