Frage an Frank Heinrich von Jan g. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Wie kann der Bundestag die Verletzung des Gesetzes ungeahndet lassen? Seit 2001 besteht die Anforderung, dass sich Sauen legen und ausstrecken können müssen. Für mich unfassbar. Tun Sie was! Danke.
FG J. G.
Sehr geehrter Herr Grundmann,
vielen Dank für die Nachfrage. Selbst wenn ich nicht genau weiß, auf welchen konkreten Fall Sie sich beziehen, möchte ich darauf hinweisen, dass das Ahnden eines Gesetzesverstoßes, also die Strafverfolgung, nicht die Aufgabe des Gesetzgebers ist, sondern der Gerichte. Hier muss ganz klar die Legislative von der Judikative getrennt bleiben.
Gerne können wir Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch vertiefen, dann könnten Sie mir möglicherweise auch etwas mehr Informationen zur Verfügung stellen.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Frank Heinrich