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Frank Heinrich
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Frage von Frank S. •

Frage an Frank Heinrich von Frank S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heinrich,

warum sind vom Parlament beschlossene Gesetze und Verordnungen nur vom "kleinen Mann" einzuhalten? Poltiker dulden stillschweigend Gesetzesverstöße u. a. durch die Wirtschaft (siehe Grenzwerte bei Dieselmotoren), da die Politik von diesen Verstößen profitiert (z. B. bei VW höhere Gewinnausschüttung führt zu höheren Zuführungen in den Staatshaushalt). Warum werden solche Gesetzesverstöße mehr oder weniger toleriert, aber vom Bürger wird verlangt, die Gesetze und staatlichen Verordnungen einzuhalten (z. B. die Straßenverkehrsordnung)? Haben Sie sich in der aktuellen Wahlperiode bei Abstimmungen immer dem Fraktionszwang gebeugt oder gemäß GG Artikel 38(1) Satz 2 gehandelt? Inwieweit unterscheidet sich dann der Fraktionszwang im Deutschen Bundestag von dem in der DDR-Volkskammer?
Warum kann sich die Bundesregierung über Entscheidungen des Parlaments hinwegsetzen bzw. sich davon distanzieren (z. B. Armenienresolution)? Ist nicht das Parlament der oberste Souverän?

Mit freundlichen Grüßen

F. S.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

die von Ihnen geäußerte Sorge wird mir öfter geschildert, nämlich dass ein Unterschied gemacht wird zwischen dem "Kleinen Mann" und anderen in der Gesellschaft. Allerdings obliegt der Politik nicht die Aufgabe, darüber zu urteilen. Ein großer Wert unserer Demokratie ist die Gewaltenteilung und hier sind wir als Politiker angehalten, uns aus der Rechtsprechung vollständig rauszuhalten. Dass dies nicht immer gelingt, zumindest mit Kommentaren von Politikern, kann Sorgen auslösen.

Einen sog. Fraktionszwang habe ich in acht Jahren Bundestag aber noch nie erlebt. Fraktionsdisziplin muss ihre Grenze beim Gewissen haben. Ich selbst habe mehrfach in meinem Abstimmungsverhalten anders gehandelt als meine Fraktion. Dabei habe ich mich immer auf Glauben und Gewissen berufen. Ich habe mein Abstimmungsverhalten begründet und deshalb nie daraus "einen Strick gedreht bekommen".

Die Bundesregierung darf sich nicht über Entscheidungen des Parlaments hinwegsetzen, aber sie darf eine andere Meinung vertreten. Falls erstes aber tatsächlich irgendwo geschehen sein sollte, muss diese Angelegenheit sehr ernst genommen und scharf kritisiert werden. Dr. Norbert Lammert, unser Bundestagspräsident, hat es das in einem Satz sehr deutlich auf den Punkt gebracht: Nicht die Regierung sucht sich in Deutschland ein Parlament, es ist vielmehr umgekehrt, das Parlament setzt eine Regierung ein.

Freundliche Grüße

Frank Heinrich