Frage an Frank Heinrich von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heinrich,
ich beabsichtige an der kommenden Bundestagswahl teilzunehmen und höchstwahrscheinlich Ihnen meine Stimme als Direktkandidat zu geben.
Leider erklärte das Bundesverfassungsgericht am 27.Juli 2012 das bis dahin geltende Bundestagswahlsystem für verfassungswidrig (1957 bis 2009).
Damit wurden d. Prinzipien der Unmittelbarkeit und Gleichheit der Wahlen verletzt!(BVerfG (2 BvF 3/11;- 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11)
Der Bundestag ist demzufolge seit dato rechtsUNgültig und NICHT ordnungsgemäß zusammengesetzt und wirft die Gültigkeit der bis dahin geschlossenen Gesetze auf.
Zentraler Ansatzpunkt der Prüfung ist (erneut) der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG). BVerfG:
vgl. BVerfGE 11, 351 <360>; 95, 335 <369>. Gleichheit der Wählerstimmen (vgl. BVerfGE 95, 335 <353, 369 f.>; 121, 266 <295>; 124, 1 <18>) und (BVerfGE 121, 266 <295>).
1. Verstoß des § 6 Abs. 1 Satz 1 BWahlG gegen Art. 38 GG
§ 6 Abs. 1 Satz 1 BWG verletzt die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl.
Ungültiges Sitzzuteilungsverfahren,... widerspricht aber Sinn und Zweck einer demokratischen Wahl (vgl. BVerfGE 121, 266 <299 f.>)
2. Verstoß des § 6 Abs. 2a BWahlG gegen Art. 38 GG in Norm § 6 Abs. 2a BWahlG.
§ 6 Abs. 2a Satz 3 BWG (vgl. BTDrucks 17/6290, S. 7 f., 15).
Die Regelung identifiziert nur einseitig die Abrundungsverluste der Landeslisten.
3. Verstoß des § 6 Abs. 5 BWahlG gegen Art. 38 GG
§ 6 Abs. 5 Satz 1 BWG zu § 6 Abs. 4 Satz 1 BWG;(§ 6 Abs. 5 Satz 2 BWG)
Frage: Was hat der Bundestag, damit auch die CDU als stärkste vertretene Fraktion, und damit auch Sie persönlich Herr Heinrich als Abgeordneter der CDU unternommen, um die Unzulänglichkeiten des Wahlsystems zu korrigieren?
Das BVerfG hatte dem Parlament im Juli 2008 dazu eine großzügige 3-jähr.Frist gelassen. V.a. in Bezug vom BVerfG monierte negative Stimmgewicht und der Überhangmandate.
In Erwartung Ihrer ausführlichen Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre ausführliche und fundierte Anfrage. Am 9. Mai 2013 ist in Deutschland das neue Wahlrecht in Kraft getreten, welches vom Bundestag im Februar 2013 beschlossen wurde. Am 22. September werden wir nach diesem neuen Recht wählen, womit die wichtigste Frist des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) eingehalten ist. Neben einigen "kleineren" Regelungen, etwa zu den Landeslisten, wurde vor allem die Neuregelung der Überhangmandate beschlossen, die vom BVerfG kritisiert worden war. Zukünftig werden diese durch die Direktkandidaten erzielten, über das Parteiergebnis hinaus gehenden Mandate von den anderen Parteien ausgeglichen, um den Proporz des Zweitstimmenergebnisses auch in der Zusammensetzung des Parlamentes abzubilden. Das wird vor allem für die kleinen Parteien voraussichtlich zu zusätzlichen Sitzen im Parlament führen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Heinrich