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Frage von Sabine D. •

Frage an Frank Heinrich von Sabine D. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Heinrich,

warum veröffentlichen Sie nicht, dass Sie am 28.02.2013 mit "Nein" bei der Beschlussvorlage Nr. 5 !Wasser ist Menschenrecht - gegen Privatisierung" gestimmt haben?

Gerade das Beispiel ihres Arbeitsortes Berlin zeigt, dass eine Privatisierung der Wasseraufbereitung nicht nur steigende Kosten für den Endverbraucher bringt und gleichzeitig die Qualitätstandards zu wünschen übrig lassen.

Für Sie als Abgeordneter, der sich für Projekte in Afrika engagiert, ist doch bekannt, dass der Zugang zu sauberen Wasser existenziell ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Deponte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Deponte,

ganz herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Ich freue mich besonders, dass Sie mich zu meinem "Herzensthema" Wasser ansprechen.

Es ist kein Geheimnis, dass ich am 28.02.2013 den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wasser ist Menschenrecht – Privatisierung verhindern“ abgelehnt habe, der den Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe nicht unterstützt. Denn meiner Meinung nach wird uns diese sogenannte EU-Konzessionsrichtlinie, die derzeit nur als Vorschlag bei der Europäischen Kommission vorliegt, zugutekommen. Entgegen häufiger Behauptungen geht mit der Konzessionsrichtlinie keine Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung einher: Die Kommunen werden weiterhin selbst entscheiden, wie sie ihre öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung erbringen. Sei es durch eine ausschreibungsfreie öffentliche Kooperation, sei es durch private Unternehmen oder sei es durch Stadtwerke, die ebenfalls weiterhin ausschreibungsfrei beauftragt werden können, wenn sie nicht mehr als 20 Prozent ihres Gesamtumsatzes durch Geschäfte mit Dritten erzielen. Das ist bereits heute der Fall. In Bezug auf öffentliche Kooperationen oder eben die Verpflichtung von Stadtwerken ändert sich am geltenden Recht also nichts. Wenn die Kommune jedoch ein privates Unternehmen beauftragen möchte, wird sie von nun an ab einer gewissen Größe EU-weit öffentlich und transparent ausschreiben müssen. Der Richtlinienentwurf sieht also keine allgemeine Liberalisierung der Trinkwasserversorgung vor, sondern schafft mehr Rechtssicherheit beim Vergabeverfahren, um allen privaten Betreibern die gleichen Chancen zu geben, die Steuer- und Gebührenzahler zu schützen sowie Transparenz bei den Verträgen herzustellen. Das unterstütze ich.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem ersten Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung von einer solchen Regelung ausgenommen bleibt. Dieser Druck auf die EU-Kommission hat Wirkung gezeigt: In einer Aussprache im Europäischen Parlament am 21. Februar 2013 hat EU-Kommissar Michel Barnier angekündigt, Artikel 1 der Richtlinie um den Hinweis zu ergänzen, dass es ausdrücklich nicht das Ziel der Richtlinie ist, den Wassermarkt zu privatisieren, sondern dass Wasser auch künftig als öffentliches Gut anzusehen ist.

Als Abgeordneter, der sich intensiv für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Wasser engagiert, bin ich auch persönlich gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung. Meiner Meinung nach wäre eine Liberalisierung der Wasserversorgung in Europa kein gutes Vorbild für afrikanische Länder, wo jeder dritte Mensch noch keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat. Das Menschenrecht auf Wasser bedeutet, dass Wasser für jeden Menschen dieser Erde in ausreichendem Maße vorhanden, sauber, physisch zugänglich und erschwinglich sein sollte. Das bedeutet aber nicht, dass Wasser kostenlos sein muss: Sauberes Trinkwasser fällt nicht vom Himmel – es bedarf eines recht großen Aufwandes, um aus Rohwasser Trinkwasser zu machen.

Nach meiner Erfahrung in afrikanischen Ländern sind manchmal sowohl eine öffentliche als auch eine private Wasserversorgung bei der Verwirklichung des Rechts auf Wasser problematisch: Wenn die Versorgung beim Staat liegt, ist sie wegen niedriger Wasserpreise meist nicht rentabel. Das wiederum führt zu einer Verschlechterung der Infrastruktur und der Wasserqualität. Übernehmen Dritte die Versorgung, werden ärmere Menschen und die Bevölkerung in den ländlichen Gebieten oft benachteiligt. Öffentlich-private Partnerschaften dagegen können in Entwicklungsländern zu einer besseren Wasserversorgung beitragen: Während der Staat darauf achtet, dass das Recht auf Wasser für jeden gewährleistet wird, verantworten die privaten Dienstleister eine qualitativ hochwertige Versorgung.

Um das Thema weiter zu vertiefen, möchte ich Sie ganz herzlich einladen, am Montag, den 25.03.2013, 21 Uhr ins Chemnitzer Turmbrauhaus zu kommen. Neben Ihnen ist ein kleiner Kreis Chemnitzer eingeladen, der sich ebenfalls zu diesem Thema an mich gewandt hat. Eine kurze Rückmeldung, ob Sie der Einladung folgen, wäre prima. Sie können sich aber gern auch spontan entscheiden, vorbeizukommen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, mich einmal im Monat ohne Anmeldung und in lockerer Runde im City Pub in der Brückenstraße 17 (gegenüber vom Karl-Marx-Kopf) zu treffen. Der nächste Termin ist am Donnerstag, dem 11. April, ab 21 Uhr (bis ca. 23 Uhr).

Falls Sie regelmäßig über meine Arbeit in Chemnitz und in Berlin informiert werden möchten, empfehle ich Ihnen meinen monatlich erscheinenden Newsletter. Hier können Sie ihn abonnieren und bereits erschienene Ausgaben nachlesen: http://www.frankheinrich.de/dabei-sein/newsletter.html . Zum Weltwassertag am 22. März gibt es übrigens eine Sonderausgabe.

Nochmals vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und das damit gezeigte Interesse und Engagement zum Thema Wasser!

Hoffentlich auf bald zum persönlichen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich