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Frage von Claudia W. •

Frage an Frank Heinrich von Claudia W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heinrich,

ich befinde mich derzeit in einer sehr misslichen Lage. Frau Merkel hat jüngst angekündigt die Rechte von Vermietern stärken zu wollen. Warum wird da wieder nur die eher vermögendere Seite der Bevölkerung angehört und unterstützt?

Ich persönlich bin einer von zwei fristlos gekündigten Hauptmietern. Die Kündigung an sich war ohne Frage in Ordnung, die Ursachen ohne Frage nicht in Ordnung. Die Sache verhaelt sich so, dass ich nichts von den Versäumnissen des zweiten Mieters wusste. -Im Endeffekt spielt das keine Rolle, denn ich wohnte in der Wohnung und habe daher eine Leistung empfangen. - Sofort als ich dies erfuhr, eben durch die fristlose Kündigung, tat ich alles in meiner Macht stehende, dieser Kündigung nachzukommen, da ich die finanziellen Mittel für eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht hatte. Ich veräußerte meinen letzten Besitz um den Umzug innerhalb von 2 Wochen zu schaffen. Nun verhält es sich aber anscheinend so, dass ich trotzdem nicht aus diesem Mietvertrag herauskomme und bis zur Unendlichkeit in der Haftung bleibe oder eben bis der zweite Hauptmieter die Wohnung verlaesst. Wie kann das sein? Meine Eltern müssen beim Vermieter anfragen ob sie ihre Tochter freikaufen können. Ich habe keinerlei rechtliche Moeglichkeiten, keine Lösungsfristen -nichts. Ich bin ein Spielball der beiden anderen Beteiligten. Ich habe mich so gut verhalten wie es ging, habe dem anderen Mieter eine Wohnoption verschafft und sogar angeboten beim Umzug zu helfen. Dass dieser nicht auszieht kann ich in keinster Weise beeinflussen. Ich darf weder den Mietvertrag fuer mich beenden (gegen eine Frist haette hier niemand etwas) noch darf ich in "meine Wohnung" und diese leer räumen.

Ich stehe am Anfang meines Lebens und soll hier für eine Unterschrift von der ich nichteinmal wusste, dass sie eine Bindung schlimmer als eine Ehe oder Familienbande mit sich bringt ein Leben lang haften (verzeifelt gesprochen, vllt wird ja der zweite Mieter geräumt).

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Weber,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Es erscheint mir sehr schwierig, Ihre Situation aus der Ferne zu beurteilen. Wenn Sie und weitere Personen gemeinsam den Mietvertrag eingegangen sind, dann sind Sie auch gemeinsam haftend. Das ist geltendes Vertragsrecht. Aber wie gesagt, Ihr Einzelfall müsste individuell geprüft werden.

Ich möchte Ihnen gern ein Telefonat anbieten. Vielleicht lässt sich im Gespräch ja schon einiges klären. Bitte melden Sie sich doch in meinem Berliner Büro (030-227 71980, frank.heinrich@bundestag.de) und hinterlassen Sie dort eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind. Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Heinrich