Frage an Frank Heinrich von Thomas S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Heinrich,
Der ESM-Vertrag gleicht einer Art "Ermächtigungsgesetz":
Art. 8, Abs. 1 Das genehmigte Stammkapital beträgt 700 Milliarden EUR.
Art. 10, Abs. 1 [...] Der Gouverneursrat kann beschließen, das genehmigte Stammkapital zu verändern und Artikel 8 [...] entsprechend zu ändern.
Das Stammkapital (und damit Deutschlands Anteil) kann nach belieben (!) erhöht werden.
Art. 32 Abs. 3 Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art [...]
Art. 32 Abs. 4 Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen [...] Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.
Art. 35 Abs. 1 Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.
Der ESM und seine Mitarbeiter befinden sich in einem rechtsfreien Raum!!!
Der ESM erhält beliebig viel Geld. Was mit dem Geld geschieht, unterliegt keiner Kontrolle. Gerichtsbarkeit und demokratische Legitimation sind nicht vorhanden. Mit dem ESM-Vertrag wird ein "Ermächtigungsgesetz" installiert. Werden Sie dem ESM-Vertrag am 29. Juni zustimmen? Können Sie den Wählern und Wählerinnen verdeutlichen, warum sie in den Artikeln und dem ESM insgesamt keine Probleme sehen?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Steiding
Sehr geehrter Herr Steiding,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme und die damit zum Ausdruck gebrachten Sorgen angesichts der Euro-Krise.
Ich kann die Verunsicherung verstehen. Auch aus meiner Sicht gibt es keine Sicherheit - weder mit noch ohne ESM-Vertrag. Meine Wahrnehmung ist jedoch - und hier stimme ich mit Kanzlerin Merkel überein - dass wir wahrscheinlicher mit dem ESM-Vertrag besser fahren. Und eines steht für mich außer Frage: der ESM-Vertrag ist kein Blankocheck. Weder wird die nationale Budgethoheit durch den ESM eingeschränkt. Dies reguliert zu recht der Fiskalpakt mit Schuldenbremsen in 25 EU-Staaten. Noch genießen Führung und Mitarbeiter des ESM Immunität. Tatsächlich beschränkt sich diese nämlich auf ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Tätigkeit beim ESM. Das ist nichts ungewöhnliches bei Internationalen Organisationen. Bei strafrechtlichen Verfehlungen wird diese Immunität sofort aufgehoben.
Persönlich glaube ich, dass wir quer durch unsere Gesellschaft eine neue Kultur des Schuldenmachens brauchen. Schulden machen als solches ist nämlich kein Problem - im Gegenteil, es gehört zu Fortschritt und Wachstum dazu. Die Frage ist nur, welchen Ausmaßes die Schulden sind und ob sie nicht auf Kosten einer Generation gemacht werden, die sie ganz sicher nicht bezahlen kann. Hier gilt es tatsächlich, uns bestmöglich abzusichern. Und das tun wir meines Erachtens nach bestem Wissen und Gewissen.
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Mit freundlichen Grüßen
Frank Heinrich