Frage an Frank Heinrich von Gerhard F. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Heinrich,
ich möchte Ihnen nochmals Fragen zur Altersversorgung der Intelligenz des Beitrittsgebiets stellen. Anlass ist Ihre Rede auf der 93. Sitzung des Bundestages am 24.2.2011. Sie berufen sich auf „juristische Realität“, U. a. habe das BVerfG „die Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Ich möchte Sie fragen: durch welche Urteile (konkrete Zitate) wurde im „Ganzen“ die die Anspruchsüberleitung bestätigt?
Ich habe in den letzten Tagen gründlich recherchiert und kann nur Urteile zu solchen Einzelteilen der Überleitung finden, die von Klägern direkt angegriffen wurden (u.a. Systementscheidung, Beitragsbemessungsgrenze, Stichtag des Vertrauensschutzes). Das „Ganze“ ist nicht erwähnt. Nicht verfolgt wurde u. a. die Feststellung des BVerfG, dass bestimmte Gruppen Nachteile erlitten haben (BVerfG, 1 BvL 32/95 vom 28.4.1999, Absatz 156). Nachteile müssen nur hingenommen werden, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, 1 BvL 32/95 vom 28.4.1999, Absatz-Nr. 135).
Ich möchte fragen, ob Sie bei der Altersversorgung der Intelligenz die Nachteile für verhältnismäßig halten oder nicht. Ein Beispiel aus dem Leben zur Illustration: Ein Physik-Professor aus Leipzig erhielt 2003 einen Rentenbescheid über brutto 1504,06 Euro. (Quelle: Aktiv im Ruhestand, Dezember 2007, Seite 15). Dort ist die Vita ausführlich dargestellt. Das sind etwa 30 Prozent der Bezüge eines Westprofessors. Halten Sie die Rentenzumessung für einen solchen Ost-Wissenschaftler für verhältnismäßig, rechtens und gerecht oder nicht? Sehen Sie da auch eine zu große Nähe zum Staat?
Eine weitere Frage zu „Ich denke, an der Minimalstungerechtigkeit sind wir nahe dran“ Was ist das? Gibt es Berechnungen?
Für verständliche, belegbare Antworten dankt Ihnen herzlich im Voraus
Gerhard Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme.
Wie Sie sicher wissen, habe ich mich explizit zu den Ungerechtigkeiten geäußert und halte einiges für verbesserbar. Gerade mit der von Ihnen angesprochenen Berufsgruppe bin ich im Gespräch. Allerdings halte ich es für sehr schwierig, Ihre differenzierten Fragen über diese Plattform zu beantworten. Ich möchte Ihnen stattdessen ein Gespräch anbieten - entweder persönlich in meinem Berliner Büro oder gern auch telefonisch. Falls Sie an einem solchen Gespräch interessiert sind, lassen Sie mich Ihre Telefonnummer wissen oder nehmen Sie Kontakt zu meinem Berliner Büro auf, um einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 227 71980). Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Heinrich