Frage an Frank Heinrich von Manfred E. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Heinrich,
nachdem mit dem Beschluß zur Mehrwertsteuersenkung im Hotelwesen eindeutig Klientelpolitik betrieben wurde, habe ich jetzt die Frage, wie werden Sie stimmen, wenn es jetzt darum geht einen pro Kopf Krankenkassenbeitrag festzulegen? Damit wird erneut eine Klientelpolitik betrieben. Es werden ganz eindeutig die hohen Verdienste und die Unternehmen bevorzugt. Für den "kleinen Mann" wird wieder nichts getan, auch wenn niedrige Verdienste gestzützt werden sollen. Fakt bleibt, das hier erneut eine große Ungerechtigkeit entsteht.
Wird der neue Bundestag damit erneut nur für die gut Verdiener eine Lanze brechen?
Mit freundlichen Grüßen Manfred Endler
Sehr geehrter Herr Endler,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihren Unmut hinsichtlich der Mehrwertsteuersenkung im Hotelwesen kann ich nachvollziehen, da die Effektivität dieser Maßnahme möglicherweise nicht sofort sichtbar ist. Gleichwohl haben wir in der christlich-liberalen Koalition diese Maßnahme sehr genau geprüft, haben viele Hinweise und Argumente einbezogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass nur durch die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Hotel- und Gastronomiegewerbes in erforderlichen Umfang gestärkt werden kann - erforderlich selbstverständlich vor dem Hintergrund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Der ganz überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber im Hotel- und Gastronomiegewerbe erhebt bereits ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
Zum Thema "Kopfpauschale":
Die Kostenpauschale ist eine Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherungen und bedeutet die Umstellung der bislang nach Einkommen erhobenen Kassenbeiträge auf eine lohnunabhängige Gesundheitsprämie. Oft wird behauptet, dass die Regierung den bisherigen Krankenkassenbeitrag komplett auf eine einheitliche „Kopfpauschale“ für jeden Bürger umstellen will. Dem ist nicht so. Das Ziel ist ein schrittweiser Umstieg von den heutigen prozentualen einkommensabhängigen Beitragssätzen zu einkommensunabhängigen Beiträgen verbunden mit einem automatischen Sozialausgleich. Auch weiterhin werden Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragslos mitversichert. Gerade durch diese Finanzreform der Gesetzlichen Krankenkassen erhoffen wir uns mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und dadurch bessere Angebote für die Versicherten - also wie ich finde alles andere als Klientelpolitik. Ein kompletter Umstieg auf einen Einheitsbeitrag bzw. eine "Kopfpauschale" ist von der Koalition weder gewollt noch in dieser Legislaturperiode geplant.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Heinrich