Frage an Frank Diefenbach von Sabine S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Diefenbach,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie enthält natürlich nicht das, was ich gerne lesen möchte. Als Anliegerin, die einen 5-stelligen Beitrag zu erwarten hat, tröstet mich das nicht. Die anderen Anlieger in unserer Straße sind auch nicht glücklich, dass sie die ehrenvolle Aufgabe haben, die Kommune in diesem Maße zu stützen.
Ich habe jetzt eine andere Frage:
Wie ist es möglich, dass Baden-Württemberg noch nie Straßenbeiträge erhoben hat? Ist es möglich, sich mit Ihren Parteikollegen in Stuttgart zusammenzusetzen und eine Lösung zu entwickeln, die auch auf Hessen übertragbar ist? Wir müssen ja nicht das Rad neu erfinden, wenn es woanders schon rollt.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
S. S.
Sehr geehrte Frau S.,
meine Anfrage in Baden-Würtemberg ergab Folgendes: "Auch in Baden-Württemberg erheben die Kommunen Anlieger- und Erschließungsbeiträge, die einmalig zu entrichten sind, z.B. wenn eine Kommune ein Baugebiet neu erschließt oder Leitungen gelegt werden müssen. Wiederkehrende Beiträge zur Straßenerhaltung gibt es (aber) nicht. Das müssen die Kommunen in ihren Haushalten abbilden."
Letztlich möchte ich bei meiner grundsätzlichen These bleiben, dass es sich bei den Straßenbeiträgen um eine kommunale Entscheidung handelt. Die Kommunen können wiederkehrende oder einmalige Straßenbeiträge erheben oder die Straßen über kommunale Steuern finanzieren. Diese Möglichkeiten gibt das Land Hessen und die einzelne Kommune muss sich entscheiden, was sie befürwortet.
Freundliche Grüße
Frank Diefenbach